Übersicht über die Abo Gebühren

PREIS UND KOSTENORDNUNG

 

Abschleppvorgang: 50€ gemäß Ziffer 11.3 AGB

Wird ein Fahrzeug aufgrund eines vom Kunden oder berechtigten Nutzers verursachten Umstands abgeschleppt (z. B. infolge von Falschparken, technischer Fehlbedienung oder Verstoß gegen Ziffer 7 AGB), fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50 € an. Die Pauschale wird zuzüglich der tatsächlichen Abschleppkosten berechnet und automatisch mit dem Zahlungsmittel des Kunden abgebucht. 

 

Fahrzeugtausch: bis zu 199€ gemäß Ziffer 6.1 AGB

Wird ein Fahrzeugtausch auf Wunsch des Kunden durchgeführt, fällt eine Bearbeitungspauschale von bis zu 199 € an. Sofern das Ersatzfahrzeug geliefert oder das bisherige Fahrzeug abgeholt wird, wird zusätzlich eine Liefergebühr gemäß Ziffer 6.1 AGB berechnet. Ein Fahrzeugtausch, der von MILES veranlasst wird, ist kostenfrei. 

 

Ordnungswidrigkeiten: 29,50€ gemäß Ziffer 13.8 AGB

Für die Bearbeitung von behördlichen Anfragen und die Weiterleitung von Halterdaten im Zusammenhang mit während der Mietzeit begangenen Ordnungswidrigkeiten erheben wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 29,50 € (brutto) pro Vorgang. Die Pauschale deckt den internen Verwaltungsaufwand ab und wird zusätzlich zu etwaigen Buß- oder Verwarnungsgeldern erhoben, die von den zuständigen Behörden direkt festgesetzt werden. 

 

Tankservice: 2,50€/Liter Benzin oder Diesel bzw. 1,50€/kWh gemäß Ziffer. 8.4 lit. d AGB)
Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht mit dem gleichen Tank- oder Ladestand wie bei der Übergabe zurückgegeben werden, fällt ein Tankservice in Höhe von 2,50 € pro Liter Benzin oder Diesel bzw. 1,50 € pro kWh an.

 

Zahlungspauschalen für Rücklastschriften: 4,64€ gemäß Ziffer 14.4 lit. d AGB

Schlägt eine SEPA-Lastschrift fehl oder erfolgt eine Rücklastschrift, die nicht durch MILES verschuldet ist (z. B. mangels Deckung, falscher Kontodaten oder unberechtigter Rückbuchung), werden die uns von unserem Zahlungsdienstleister berechneten Kosten in Höhe von 4,64 € an den Kunden weitergegeben. Diese Pauschale deckt ausschließlich die Fremdgebühren und den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Transaktion ab.

 

Kosten für verspätete Rückgabe gemäß Ziffern 5.4, 8.2 und 11.3 AGB

Wird das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, berechnet MILES für jeden Tag der Verspätung 1/30 der zuletzt vereinbarten monatlichen Abo-Rate. Bei einer verspäteten Rückgabe von mehr als fünf Werktagen wird die volle monatliche Abo-Rate für den angebrochenen Monat in Rechnung gestellt. Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, insbesondere bei einem nicht wahrgenommenen Rückgabetermin (No-Show) in Höhe von 100 € oder bei zusätzlichem logistischem Aufwand im Zusammenhang mit der verspäteten Rückgabe.

 

Vertragsstrafe: bis 250€ gemäß Ziffern 7.4, 8.1, 9.4, 11.1–11.4 AGB

Bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere gegen Nutzungsverbote gemäß Ziffern 7.2 und 7.3 AGB, gegen Pflichten zur ordnungsgemäßen Rückgabe nach Ziffer 8 oder gegen Meldepflichten bei Unfällen gemäß Ziffer 9, kann MILES eine Vertragsstrafe von bis zu 250 € pro Verstoß erheben.

Die genaue Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes sowie dem daraus entstandenen Aufwand. Die Vertragsstrafe wird nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft oder dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist

 

Weitergabe Login-Daten/unberechtigte Nutzung: 500€ gemäß Ziffern 2.4 und 2.9 AGB

Bei einer unberechtigten Weitergabe von Login-Daten oder der Nutzung des Fahrzeugs durch nicht berechtigte Dritte wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € erhoben. Die Vertragsstrafe entfällt oder wird reduziert, soweit der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft oder dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

Verfolgung strafrechtlicher Tatbestände: 1000€ gemäß Ziffern 7.2 und 9.1–9.6 AGB

Bei strafrechtlich relevantem Verhalten oder der Nutzung des Fahrzeugs zu rechtswidrigen Zwecken, das zur Sicherstellung des Fahrzeugs durch zuständige Behörden oder Dienstleister führt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € erhoben. Darüber hinaus können zusätzliche Gebühren anfallen, die sich nach dem konkreten Aufwand und Nutzungsausfall richten.

 

Abschleppen durch Fremdfirma: n/a

Kosten richten sich gemäß Rechnung der Fremdfirma.

 

Falschbetankung gemäß Ziffer 7.3 lit. f) AGB

Bei einer Falschbetankung werden die tatsächlich entstandenen Kosten individuell nach Fahrzeug und Schadensumfang berechnet. Hierzu können insbesondere Kosten für Abschleppung, Reinigung des Tanksystems, Werkstattarbeiten und Nutzungsausfall gehören.

 

Fahrzeugrückholung - 300€ gemäß Ziffern 5.6 AGB

Muss MILES ein Fahrzeug aufgrund einer fristlosen Kündigung nach Ziffer 5.5 AGB zurückholen, wird eine Kostenpauschale in Höhe von 300 € berechnet. Sofern die Rückholung durch externe Dienstleister erfolgt, können zusätzliche Auslagen von Fremdfirmen anfallen, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Pauschale entfällt oder wird reduziert, soweit der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft oder dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

 

Sonderreinigung bis 100 EUR gemäß Ziffern 8.4 lit. a) AGB

Wird das Fahrzeug bei der Rückgabe in einem stark verschmutzten Zustand übergeben, der eine Sonderreinigung erforderlich macht, fällt eine Kostenpauschale ab 100 € an. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem individuellen Reinigungsaufwand und wird bei der Fahrzeugrückgabe ermittelt

 

Reinigung bei Rauchen im Fahrzeug: 250 € gemäß Ziffern 8.4 lit. a) AGB

Bei festgestelltem Rauchen (einschließlich E-Zigaretten oder Verdampfern) im Fahrzeug wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 250 € erhoben

 

.Verlust von Fahrzeugpapieren: 100€ gemäß Ziffer 8.4 lit. b) AGB 

Bei Verlust oder Nichtvorlage der Fahrzeugpapiere wird eine Kostenpauschale von 100 € erhoben.

 

Verlust des Fahrzeugschlüssels: bis 1500€ emäß Ziffer 8.4 lit. c) AGB
Bei Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels können Kosten bis zu 1.500 € entstehen, insbesondere wenn ein Austausch der Schließanlage erforderlich ist. Zusätzlich können Reparaturkosten nach Fremdrechnung sowie Nutzungsausfall berechnet werden. 

 

Verpasste Inspektion 300 € gemäß Ziffer 7.6 AGB

Wird eine von MILES angeordnete Inspektion nicht rechtzeitig durchgeführt und befindet sich der Fahrer länger als einen Monat im Verzug, kann eine Bearbeitungsgebühr von 300 € erhoben werden.

 

Kosten bei Vertragskündigung durch MILES gemäß Ziffern 5.5–5.7 und 8.4 AGB

Wird ein Abo-Mietvertrag durch MILES fristlos gekündigt, behalten wir uns vor, insbesondere folgende Kosten gesondert in Rechnung zu stellen:
• Kosten für Abholung und Verbringung des Fahrzeugs zu einer TÜV-Süd-Station
• Kosten für die Wiederbeschaffung fehlender Fahrzeugteile oder Dokumente (z. B. Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugschlüssel)
• Kosten aus Nichterfüllung des Vertrags in Höhe von zwei Monatsmieten

 

Zusätzliche Fahrer:innen

Kostenlos

Du kannst bis zu 4 zusätzliche Fahrer:innen kostenlos zu deinem Abo hinzufügen. Alle zusätzlichen Fahrer:innen müssen zuerst von MILES bestätigt werden, bevor sie fahren können. Der Hauptfahrer bleibt für das Fahren der zusätzlichen Fahrer:innen verantwortlich.

 

Kosten für Auslandsreisen gemäß Ziffern 7.3 lit. a) und 7.4 AGB

Unerlaubte Fahrten ins Ausland: bis zu 250€

Bei Fahrten außerhalb der EU 27 und der Schweiz kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.

 

Unfallkosten gemäß Ziffern 13.3–13.4 AGB 

Die Selbstbeteiligung stellt den maximalen Betrag dar, den du als Mieter:in bei je Kaskoschaden zu tragen hast. Ein Kaskoschaden umfasst beispielsweise Unfallschäden, Vandalismus, Diebstahl, Wildschäden oder Schäden durch Unwetter (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung).

- Pkw Kategorie S (z. B. VW Polo): 900€ pro Schadensfall
- Pkw Kategorie M (z. B. Audi A4 Avant): 900€ pro Schadensfall
- Transporter Kategorie L (z. B. Mercedes Sprinter): 1000€ pro Schadensfall
- Pkw Premium (z. B. Tesla Model Y): 1000€ pro Schadensfall

Für bestimmte Fahrzeuge bieten wir die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung durch eine optionale Zusatzgebühr zu reduzieren.

Durch eine zusätzliche monatliche Zahlung kannst du die Selbstbeteiligung auf 350 € (Kategorie S) bzw. 450 € (Kategorie M) senken. Eine vollständige Reduzierung auf 0 € ist ebenfalls möglich. Die Höhe der jeweiligen Gebühr wird dir im Buchungsprozess auf unserer Website angezeigt.

 

Unfallabwicklungspauschale (100€ ) gemäß Ziffern 9.4 und 13.3 AGB

Für die Bearbeitung eines selbstverursachten Schadensfalls wird eine Unfallabwicklungspauschale von 100 € erhoben, unabhängig von der Schadenhöhe. Die Pauschale deckt den administrativen Aufwand der Schadensbearbeitung ab.

 

Zusätzlicher Kilometerpreis, 0,18-0,99 EUR/km, je nach Fahrzeug gemäß Ziffer 4.4 AGB

Am Ende des Abos, wenn du das Auto zurückgegeben hast, werden wir die Anzahl der gefahrenen Kilometer ermitteln. Wenn mehr Kilometer gefahren wurden als gebucht, werden wir die zusätzlichen Kilometer in Rechnung stellen. Den genauen Preis für die zusätzlichen Kilometer findest du auf der Produkt-Detailseite sowie in deiner Buchungsbestätigung.

 

Vorzeitige Vertragsauflösung

Eine ordentliche Kündigung eines Abo-Mietvertrags mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen.  Aus Kulanz kann MILES jedoch einer vorzeitigen Vertragsauflösung zum Ende eines Mietmonats zustimmen. In diesem Fall fällt eine Ausgleichszahlung an, deren Höhe von der verbleibenden Restlaufzeit abhängt:

Restlaufzeit unter 12 Monaten: 2 Monatsraten

Restlaufzeit unter 18 Monaten: 3 Monatsraten

Restlaufzeit unter 24 Monaten: 4 Monatsraten

 

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