Geschäftsbedingungen

Stand: 10.10.2025
Vorherige AGBs (gültig bis 09.10.2025)

 

1. Gegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der MILES Mobility GmbH („MILES“) und Personen („Kunden“), die Leistungen von MILES im Rahmen der Anmietung von Fahrzeugen im sog. Abo-Modell („Abo-Mietvertrag“) in Anspruch nehmen.

1.2 Diese AGB werden durch die jeweils aktuelle „Preis- und Kostenordnung“ https://abo.miles-mobility.com/de/gebuehren ergänzt.

1.3 MILES bietet Firmenkunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und im Handelsregister sowie Vereinen, die ins Vereinsregister eingetragen sind („Business-Kunden“), die Möglichkeit, ein Unternehmenskonto einzurichten, um darunter einen oder mehrere Abo-Mietverträge für das Unternehmen abzuschließen und zu verwalten. Für Business-Kunden gelten diese AGB und die Regelungen für Kunden, soweit keine abweichenden Regelungen für Business-Kunden klargestellt werden.

1.4 MILES stellt dem Kunden im Rahmen eines Abo-Mietvertrags ein angemeldetes und versichertes Fahrzeug gegen die Zahlung einer pauschalen monatlichen Gebühr zum Gebrauch innerhalb eines vorab gewählten monatlichen Nutzungskontingents („Inklusivkilometer“) zur Verfügung. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Inklusivkilometer durch Buchung eines anderen Nutzungskontingents anzupassen. Die Anpassung wird mit Beginn der folgenden Abrechnungsperiode wirksam. Die Anpassung erfolgt kostenfrei, eine rückwirkende Änderung der Inklusivkilometer ist ausgeschlossen.

1.5 Bei dem von MILES zur Verfügung gestellten Fahrzeug kann sich um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handeln. Die Leistungen von MILES beinhalten die Zahlung von Kraftfahrzeugsteuer und Rundfunkbeitrag, sowie die Kostenübernahme für notwendige Wartungen, Hauptuntersuchungen und Verschleißreparaturen. Die Fahrzeuge werden auf Allwetterreifen ausgeliefert und es ist kein saisonaler Reifenwechsel vorgesehen. Der Kunde kann im Rahmen des Angebots von MILES ggf. Zusatzleistungen buchen, z.B. Zusatzkilometer, Kindersitz, Tankkarte und Anlieferung/Abholung des Fahrzeugs bei Mietbeginn/-ende. Es gilt insofern die Preis- und Kostenordnung.

1.6 Die Versorgung mit Betriebsstoffen (u.a. Strom, Kraftstoff, AdBlue, Öl) und die laufende Reinigung und Pflege des Fahrzeugs sind nicht Teil der Leistungen von MILES. Hierfür ist der Kunde verantwortlich. Soweit für die Inanspruchnahme der Leistungen von MILES erforderlich, hat der Kunde selbst für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation mit seinen Endgeräten zu sorgen und trägt selbst die Kosten der Datenübertragung.

1.7 Soweit kein spezifischer Kontaktweg angegeben ist, kann der Kunde MILES über alle bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten kontaktieren (z.B. die Service-Hotline, einen ChatBot oder per E-Mail).

1.8 Weitere Informationen zu MILES und den Leistungen von MILES sowie zum Verhalten bei Unfällen finden sich in den FAQ unter https://miles-subscription.zendesk.com/hc/de/categories/7848471712914-FAQ.

 

2. Benutzerkonto, Verifizierung und berechtigte Nutzer

2.1 Für den Abschluss eines Abo-Mietvertrags ist die Registrierung durch den Kunden für ein individuelles Benutzerkonto erforderlich. Dies erfolgt über die Internetseite von MILES unter https://abo.miles-mobility.com/de. Für Business-Kunden ist die Einrichtung eines Unternehmenskontos gemäß Ziffer 3 dieser AGB erforderlich, die folgenden Regelungen dieser Ziffer 2 gelten nicht für Business-Kunden.

2.2 Durch Eingabe der abgefragten Daten und Bestätigung dieser AGB im Registrierungsprozess wird das Benutzerkonto angelegt, wenn MILES die entsprechende Bestätigung mit einem Aktivierungslink versendet und der Kunde den Aktivierungslink angeklickt hat. Es besteht kein Anspruch auf Anlage eines Benutzerkontos. MILES darf eine Registrierung ablehnen, insbesondere bei Anhaltspunkten für vertragswidriges Verhalten des potenziellen Kunden.

2.3 Ein Kunde darf sich nicht parallel mehrmals registrieren bzw. mehrere Benutzerkonten bei MILES unterhalten. MILES behält sich im Fall von Mehrfachanmeldungen oder Anmeldung mit falschen/gefälschten Daten das Recht vor, Vertragsstrafen gemäß gültiger Preis- und Kostenordnung geltend zu machen.

2.4 Bei der Registrierung gibt der Kunde ein von ihm selbst gewähltes Passwort an. Der Kunde kann das Passwort jederzeit über sein Benutzerkonto ändern. Der Kunde verpflichtet sich, sein Passwort sorgfältig und getrennt zu verwahren und das Passwort niemals an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat das Passwort so zu wählen, dass es nicht ohne weiteres erraten oder kopiert werden kann.

2.5 Als Kunden berechtigt, Abo-Mietverträge abzuschließen, sind nur natürliche Personen, die

a) über ein von MILES freigeschaltetes Benutzerkonto verfügen und den Verifizierungsprozess gemäß Ziffer 2.6 erfolgreich absolviert haben,

b) das 18. Lebensjahr vollendet haben,

c) eine für das jeweilige Fahrzeug erforderliche und in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besitzen, die dort dauerhaft anerkannt ist (d.h. zeitlich oder territorial beschränkte Fahrerlaubnisse werden nicht akzeptiert),

d) über eine Meldeadresse in Deutschland verfügen und

e) ggf. die weiteren Anforderungen erfüllen, die in Bezug auf das konkrete Fahrzeug gelten (z.B. Mindestalter oder Mindestdauer ihrer Fahrerlaubnis).

2.6 Der Kunde muss seine Identität und Fahrerlaubnis gemäß dem von MILES vorgegebenen Verifizierungsprozess nachweisen. MILES ist jederzeit berechtigt, eine erneute Verifizierung vom Kunden zu verlangen.

2.7 Die Berechtigung zur Nutzung des Fahrzeugs erlischt, wenn dem Kunden die notwendige Fahrerlaubnis entzogen oder sein Führerschein vorübergehend sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist, oder der Führerschein des Kunden abgelaufen ist. Für die Dauer eines gerichtlich oder behördlich verhängten Fahrverbotes ruht die entsprechende Berechtigung des Kunden. Im Fall der Einschränkung der Fahrerlaubnis behält sich MILES vor, die Berechtigung zur Nutzung des Fahrzeugs zu entziehen. Diese Regelungen beziehen sich auch auf berechtigte Nutzer gemäß Ziffer 2.10.

2.8 Der Kunde hat MILES die Entziehung oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis, die Wirksamkeit eines Fahrverbots oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme seines Führerscheins unverzüglich zu melden. Diese Pflicht bezieht sich auch auf berechtigte Nutzer gemäß Ziffer 2.10.

2.9 Dem Kunden ist es untersagt, ein Fahrzeug ohne Berechtigung zur Nutzung zu führen oder anderweitig zu nutzen. Der Kunde darf ein Fahrzeug vorbehaltlich der Regelungen zu berechtigten Nutzern in Ziffer 2.10 nicht an Dritte, auch keinen anderen Kunden, weitergeben oder deren anderweitige Nutzung ermöglichen, insbesondere nicht das Führen des Fahrzeugs. Der Kunde ist bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Pflichten zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet und haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Vertragsstrafe und Kostenpauschalen gemäß Ziffer 11 und zur Haftung gemäß Ziffer 13.

2.10 Der Kunde kann bis zu vier weitere Personen als „berechtigte Nutzer“ anmelden, die dann das Fahrzeug ebenfalls unter Geltung dieser AGB nutzen dürfen. Diese Berechtigung steht unter den Voraussetzungen, dass die angemeldeten Personen die unter Ziffer 2.5 lit. a) bis e) aufgeführten Bedingungen wie der Kunde erfüllen  und dass MILES, deren Freigabe für diesen Abo-Mietvertrag erteilt. MILES ist berechtigt, die Freigabe eines berechtigten Nutzers nach eigenem Ermessen abzulehnen, ohne zur Angabe von Gründen verpflichtet zu sein. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser AGB auch durch die berechtigten Nutzer verantwortlich und haftet für deren Verhalten.

2.11 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen und zu dokumentieren, dass die berechtigten Nutzer stets die unter Ziffer 2.5 lit. a) bis e) aufgeführten Bedingungen erfüllen, wenn sie ein Fahrzeug nutzen, das Gegenstand eines Abo-Mietvertrags ist. Der Kunde ist verpflichtet, MILES auf Anfrage die Dokumentation der durch die berechtigten Nutzer erfüllten Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen.

2.12 Der Kunde ist verpflichtet, MILES jede Änderung seiner Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, Zahlungsmittel, Führerschein und Personalausweis) und/oder der Daten berechtigter Nutzer unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, haftet er für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Daten entstehen.

2.13 Der Kunde kann sein Benutzerkonto durch MILES jederzeit löschen lassen, soweit es nicht als Grundlage eines laufenden Abo-Mietvertrags erforderlich ist. Auch MILES ist in solchen Fällen zur Löschung berechtigt, wird dies aber mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ankündigen. Unter einem Benutzerkonto bzw. durch Abo-Mietverträge ausgelöste Kosten sind dessen ungeachtet vom Kunden zu tragen und nach Abrechnung fällig.

 

3. Unternehmenskonto, Verifizierung und berechtigte Nutzer

3.1 Zur Einrichtung eines Unternehmenskontos muss ein Antrag bei MILES eingereicht werden, alle dort geforderten Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. MILES ist berechtigt, zur Entscheidung über einen Antrag eine Bonitätsauskunft in Bezug auf das Unternehmen einzuholen. Es besteht kein Anspruch auf Anlage eines Unternehmenskontos. MILES darf eine Registrierung ablehnen, insbesondere bei Anhaltspunkten für vertragswidriges Verhalten des potenziellen Business-Kunden.

3.2 Es wird klargestellt, dass MILES keine Haftung dafür übernimmt, dass betriebliche Ziele durch die Nutzung der Leistungen von MILES erreicht werden können (z.B. dass passende Fahrzeuge bei Bedarf zur Verfügung stehen, keine Störungen auftreten, etc.). Das entsprechende Risiko liegt allein beim Business-Kunden.

3.3 Der Business-Kunde muss eine Person als Administrator für das Unternehmenskonto benennen, der MILES als Ansprechpartner bei Rückfragen zur Verfügung steht. Die für das Unternehmenskonto angegebenen Daten müssen stets vollständig und richtig sein. Der Business-Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die für die Nutzung des Unternehmenskontos erforderlichen Passwörter geheim zu halten und durch geeignete Vorkehrungen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Business-Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter dem Unternehmenskonto ausgeführt werden, insbesondere für den Abschluss von Abo-Mietverträgen und die die Nutzung der Fahrzeuge. Es obliegt dem Business-Kunden, die entsprechenden Berechtigungen regelmäßig und mindestens einmal im Monat zu kontrollieren und ggf. aufzuheben.

3.4 Der Business-Kunde darf ein Fahrzeug vorbehaltlich der Regelungen zu berechtigten Nutzern in Ziffer 3.5 nicht an Dritte, auch keinen anderen Kunden, weitergeben oder deren anderweitige Nutzung ermöglichen, insbesondere nicht das Führen des Fahrzeugs. Der Business-Kunde ist bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Pflichten zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet und haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Vertragsstrafe und Kostenpauschalen gemäß Ziffer 11 und zur Haftung gemäß Ziffer 13.

3.5 Der Business-Kunde darf die Fahrzeuge, für die durch das Unternehmen Abo-Mietverträge abgeschlossen wurden, „berechtigten Nutzern“ zur Nutzung zur Verfügung stellen. Der Business-Kunde ist für die Einhaltung dieser AGB auch durch die berechtigten Nutzer verantwortlich und haftet für deren Verhalten. Es stehen hierbei zwei Varianten zur Auswahl:

a) Bei der Variante „Poolfahrzeug“ darf der Business-Kunde das Fahrzeug allen Mitarbeitern seines Unternehmens zur Verfügung stellen und sie gelten jeweils als berechtigter Nutzer. MILES kann vom Business-Kunden bei berechtigtem Anlass verlangen, dass die konkreten berechtigten Nutzer für die jeweilige Nutzungszeit stets im Unternehmenskonto angegeben werden.

b) Bei der Variante „Dedicated“ darf der Business-Kunde das Fahrzeug einem bestimmten benannten Mitarbeiter seines Unternehmens zur Verfügung stellen, der im Rahmen der Funktionen des Unternehmenskontos im Voraus anzugeben ist (ansonsten gilt für das Fahrzeug die Variante Poolfahrzeug). Als berechtigte Nutzer gelten bei der Variante Dedicated auch Haushaltsangehörige des benannten Mitarbeiters, nachdem diese ebenfalls im Unternehmenskonto angegeben wurden.

3.6 Berechtigte Nutzer müssen ihre Identität und Fahrerlaubnis auf Aufforderung von MILES gemäß dem von MILES vorgegebenen Verifizierungsprozess nachweisen. MILES ist jederzeit berechtigt, eine erneute Verifizierung vom berechtigten Nutzer zu verlangen.

3.7 Ungeachtet der gewählten Variante für die berechtigten Nutzer ist der Business-Kunde verpflichtet sicherzustellen und zu dokumentieren, dass die berechtigten Nutzer stets die folgenden Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein Fahrzeug nutzen, das Gegenstand eines Abo-Mietvertrags ist. Der Business-Kunde ist verpflichtet, MILES auf Anfrage die Dokumentation der durch die berechtigten Nutzer erfüllten Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen. Berechtigte Nutzer müssen

a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,

b) eine für das jeweilige Fahrzeug erforderliche und in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besitzen, die dort dauerhaft anerkannt ist (d.h. zeitlich oder territorial beschränkte Fahrerlaubnisse werden nicht akzeptiert), und

c) über eine Meldeadresse in Deutschland verfügen.

d) ggf. die weiteren Anforderungen erfüllen, die in Bezug auf das konkrete Fahrzeug gelten (z.B. Mindestalter oder Mindestdauer ihrer Fahrerlaubnis).

3.8 Die Berechtigung zur Nutzung des Fahrzeugs erlischt, wenn die notwendige Fahrerlaubnis entzogen oder sein Führerschein vorübergehend sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist, oder der Führerschein des Kunden abgelaufen ist. Für die Dauer eines gerichtlich oder behördlich verhängten Fahrverbotes ruht die entsprechende Berechtigung. Der Business-Kunde hat die Berechtigung zur Nutzung unverzüglich zu widerrufen und sicherzustellen, dass keine weitere Nutzung erfolgt, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Der Business-Kunde ist bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Pflichten zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet und haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 13.

3.9 Der Business-Kunde hat MILES die Entziehung oder Einschränkung einer Fahrerlaubnis, die Wirksamkeit eines Fahrverbots oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme seines Führerscheins in Bezug auf berechtigte Nutzer unverzüglich zu melden.

3.10 Der Business-Kunde ist verpflichtet, MILES jede Änderung seiner Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, Zahlungsmittel, Führerschein und Personalausweis) und/oder der Daten berechtigter Nutzer unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, haftet er für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Daten entstehen.

3.11 Die Abstimmung und ggf. interne Kostenerstattung, wenn ein Fehlverhalten zu Kosten für den Business-Kunden geführt hat, obliegt allein dem Business-Kunden im Verhältnis zum berechtigten Nutzer. MILES ist nicht dafür verantwortlich, die Nutzung der Fahrzeuge zu überwachen oder einzuschränken, die entsprechende Überwachung und Verwaltung liegt allein beim Business-Kunden.

3.12 Die Abrechnung der Abo-Mietverträge erfolgt per Sammelrechnung pro Kalendermonat. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Soweit der Business-Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht, gilt diese als genehmigt. Das Entgelt ist nach Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Der Business-Kunde ist zur Zahlung binnen zehn Werktagen verpflichtet. Bei verspäteter Zahlung werden die Kosten der Einziehung (einschließlich angemessener Anwaltskosten) in Rechnung gestellt und die Kosten insgesamt mit dem gesetzlichen Zinssatz verzinst. Im Falle verspäteter Zahlung behält sich MILES vor, das Unternehmenskonto zu sperren, so dass keine weiteren Buchungen von Abo-Mietverträgen mehr möglich sind.

3.13 Der Business-Kunde ist dafür verantwortlich, die berechtigten Nutzer über die Möglichkeit des Business-Kunden zu informieren, dass er die Details der Durchführung der Abo-Mietverträge einsehen kann (inkl. Berechtigungen und ausgelösten Kosten, ggf. auch durch Fehlverhalten). Der Business-Kunde sichert zu, dass alle personenbezogenen Daten der vom Business-Kunden benannten berechtigten Nutzer von MILES in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht verwendet werden können.

3.14 Der Business-Kunde kann das Unternehmenskonto durch MILES jederzeit löschen lassen, soweit es nicht als Grundlage eines laufenden Abo-Mietvertrags erforderlich ist. Auch MILES ist in solchen Fällen zur Löschung berechtigt, wird dies aber mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ankündigen. Unter einem Unternehmenskonto bzw. durch Abo-Mietverträge ausgelöste Kosten sind dessen ungeachtet vom Business-Kunden zu tragen und nach Abrechnung fällig.

3.15 Entgegenstehende Bedingungen des Business-Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MILES. Diese AGB gelten auch dann, wenn MILES in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Business-Kunden Leistungen uneingeschränkt erbringt.

 

4. Vertragsabschluss

4.1 Der Abschluss des Abo-Mietvertrags kommt durch eine digitale Abschlussstrecke auf der Website von MILES zustande. Hierbei bestätigt der Kunde seine Auswahl und die verlinkten Vertragsbedingungen. Durch diese Bestätigung gibt der Kunde das verbindliche Angebot zum Abschluss des Abo-Mietvertrags ab. Der Abo-Mietvertrag gilt als geschlossen, sobald MILES die Annahme des Angebots nach der Prüfung der Berechtigung und ggf. Bonität des Kunden und der Verfügbarkeit eines geeigneten Fahrzeugs mithilfe einer Buchungsbestätigung an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse versandt hat. Die zuvor automatisch versendete Bestellbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang des verbindlichen Angebots des Kunden.

4.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Abo-Mietvertrags und/oder auf ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte Modellvariante. Insbesondere können bestimmte Fahrzeuge nur Kunden bzw. berechtigten Nutzern zur Verfügung stehen, die ein bestimmtes Mindestalter bzw. eine Mindestdauer ihrer Fahrerlaubnis erreicht haben.

4.3 Die Gebühr für die Überlassung des Fahrzeugs ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und ergänzend aus der Preis- und Kostenordnung. Grundsätzlich sind eine einmalige Bereitstellungsgebühr und eine monatliche Abo-Rate zu zahlen. Bei Fahranfängern (“Rookies”) wird wegen der hierdurch erhöhten Risiken ggf. eine erhöhte monatliche Abo-Rate fällig.

4.4 Überschreitet der Kunde das Budget an gebuchten Inklusivkilometern, richtet sich die Zuzahlung je Zusatzkilometer nach der Preis- und Kostenordnung. Die Zuzahlung wird nach Rückgabe des Fahrzeugs gesondert in Rechnung gestellt und kann ggf. mit einer von MILES einbehaltenen Kaution verrechnet werden.

4.5 MILES behält sich vor, bei Beginn der Miete eine Kaution zu verlangen, die zur Absicherung von Ansprüchen gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Abo-Mietvertrag dient. Die Kaution ist abhängig von der Fahrzeugklasse. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in angemessener Frist zurückerstattet, falls keine vom Kunden zu tragenden Kosten angefallen sind. Soweit MILES eine Kaution verlangt, muss diese zehn Werktage vor der Übergabe des Fahrzeugs per Banküberweisung bei MILES eingegangen sein.

 

5. Vertragslaufzeit

5.1 Der Abo-Mietvertrag hat die im Rahmen der Buchung vereinbarte Laufzeit, die weder verkürzt noch verlängert werden kann. Die stillschweigende Verlängerung der Laufzeit ist ausgeschlossen, dies gilt insbesondere bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs, § 545 BGB findet keine Anwendung. Eine ordentliche Kündigung des Abo-Mietvertrags vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen (§ 542 Abs. 2 BGB). Der Kunde kann den Abo-Mietvertrag jedoch vorzeitig beenden, sofern er eine Ausgleichszahlung in Höhe von zwei monatlichen Abo-Raten leistet; ist vertraglich lediglich noch eine monatliche Abo-Rate geschuldet, reduziert sich die Ausgleichszahlung auf eine monatliche Abo-Rate.

5.2 Abweichend von Ziffer 5.1 kann MILES bei Vertragsschluss die Möglichkeit anbieten, ausgewählte Fahrzeuge in einem sogenannten Flex-Tarif zu buchen. Beim Flex-Tarif verlängert sich der Abo-Mietvertrag automatisch um einen Monat, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Mietmonats kündigt. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

5.3 Die Laufzeit und der jeweilige Mietmonat beginnen am Tag der vereinbarten Übergabe. Wird die vereinbarte Übergabe wegen eines vom Kunden nicht zu vertretenden Umstands überschritten, gilt der Tag der tatsächlichen Übergabe als Beginn der Laufzeit.

5.4 Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, wird für jeden Tag der Verspätung als Grundbetrag ein Dreißigstel der monatlichen Abo-Rate berechnet. Die Pflichten aus dem Abo-Mietvertrag gelten weiter bis zum Tag der tatsächlichen Rückgabe. Zudem ist der Kunde bei einer nicht rechtzeitigen Rückgabe zur Entrichtung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet und dem Kunden werden Mehrkosten, die MILES durch die verspätete Rückgabe entstehen, gesondert berechnet, es sei denn, der Kunde hat die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten.

5.5 Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. MILES kann insbesondere fristlos kündigen und den Kunden von einer Nutzung des Fahrzeugs ausschließen, wenn

a) der Kunde mit zwei fälligen Zahlungen oder länger als 21 Tage nach einer Mahnung oder Zahlungserinnerung in Verzug ist,

b) der Kunde bei der Registrierung, Verifizierung, Bestellung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses zu MILES unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb MILES die Fortsetzung des Abo-Mietvertrags nicht zuzumuten ist,

c) der Kunde schwerwiegende Verletzungen des Vertragsverhältnisses zu MILES nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt,

d) der Kunde eine Vertragsverletzung begangen hat, die unter diesen AGB mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist, insbesondere Verletzungen der Verbote in Ziffer 7.1, 7.2 und 7.3.

e) MILES durch den Lieferanten des Fahrzeugs nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird bzw. MILES das Fahrzeug durch den Lieferanten wieder entzogen wird; dies gilt nicht, wenn MILES die ausgebliebene oder nicht rechtzeitige Lieferung zu vertreten oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat;

f) für MILES die Fortsetzung aufgrund von Schäden am Fahrzeug unzumutbar ist; dies gilt insbesondere bei mehr als zwei Beschädigungen durch schuldhaftes Verhalten des Kunden bzw. berechtigten Nutzers und/oder bei kumulierten Schäden von mehr als 20% des Fahrzeuglistenpreises.

5.6 Wurde der Abo-Mietvertrag gemäß Ziffer 5.5 außerordentlich gekündigt, hat MILES Anspruch auf sofortige Herausgabe des Fahrzeugs. Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht unverzüglich heraus, so ist MILES berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen.

5.7 Wurde der Abo-Mietvertrag gemäß Ziffer 5.5 aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund außerordentlich gekündigt, kann MILES Schadensersatz verlangen. Für den durch die notwendige Neuvermietung regelmäßig entstehenden Mietausfall, die außerplanmäßige Verwahrung sowie übrigen Verwaltungskosten schuldet der Mieter pauschalen Schadensersatz in Höhe von zwei Monatsmieten. Die Pauschale wird nicht erhoben, soweit der Mieter nachweist, dass kein Schaden entstanden ist oder dass der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die Pauschale. Ziffer 11 gilt entsprechend.

5.8 Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB für Kunden, die Verbraucher sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Aus Kulanz kann der Kunde eine Buchung bis 48 Stunden nach Eingang der Bestellbestätigung kostenfrei stornieren. Findet die Stornierung später als 48 Stunden nach Eingang der Bestellbestätigung statt, ist MILES berechtigt, die monatliche Abo-Rate für einen Monat der bestellten Nutzung zzgl. einer Aufwandspauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung zu berechnen. Ziffer 11 gilt entsprechend.

5.9 Nach Vertragsbeendigung bzw. Löschung des Benutzer- oder Unternehmenskontos speichert MILES relevante Daten (insbesondere zu den Abo-Mietverträgen) zu Zwecken der Abrechnung, der Abwicklung möglicher behördlicher oder strafrechtlicher Gebühren oder Ermittlungen und/oder gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für jedenfalls 36 Monate nach Ende des jeweiligen Abo-Mietvertrags bzw. Löschung des Benutzer- oder Unternehmenskontos.

 

6. Übergabe des Fahrzeugs

6.1 Der Kunde und MILES vereinbaren bei der Buchung einen Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug übergeben werden soll. Gegen die entsprechende Liefergebühr erfolgt eine Anlieferung beim Kunden durch MILES bzw. einen von MILES beauftragten Dritten.

6.2 Scheitert die Übergabe am vereinbarten Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, haftet der Kunde MILES für die dadurch entstandenen Kosten und Schäden, insbesondere ist die monatliche Abo-Rate ab dem ursprünglich vereinbarten Termin zu zahlen und es fällt eine weitere Liefergebühr für die neue Übergabe an. Es soll hierzu umgehend ein neuer Termin vereinbart werden. Scheitert die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als 21 Tage nach dem eingangs vereinbarten Termin, ist MILES zur fristlosen Kündigung des Abo-Mietvertrags berechtigt.

6.3 Bei Übergabe des Fahrzeugs erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel und die zugehörigen Dokumente (Fahrzeugschein, ggf. Wartungsdokumente). Es wird ein Übergabeprotokoll zum Zustand des Fahrzeugs von MILES erstellt, das vom Kunden bestätigt werden muss und ggf. kommentiert werden kann. Eine Haftung von MILES für bei Übergabe vorhandene Mängel des Fahrzeugs ist vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 12 ausgeschlossen.

6.3 Die Übergabe an den Kunden (ausgenommen Business-Kunden) erfolgt nur gegen Nachweis der Fahrerlaubnis durch Vorlage des originalen Führerscheins und der Identität durch Vorlage des originalen Personalausweises/Reisepasses, ggf. ergänzt um eine Meldebescheinigung.

 

7. Behandlung und Nutzung eines Fahrzeugs

7.1 Der Kunde hat die Fahrzeuge pfleglich und sorgsam zu behandeln, die Verkehrssicherheit vor Fahrtantritt, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, sicherzustellen und es nach dem Abstellen ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern, insbesondere durch Verschließen aller Fenster, Schiebedach, Verdeck und Türen. Der Kunde verpflichtet sich, die ausreichende Versorgung mit Betriebsstoffen und den Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und ggf. auf eigene Kosten zu korrigieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Fahrzeug alle notwendigen Dokumente und das erforderliche Sicherheitszubehör mitgeführt werden. Die Verantwortung für die witterungsgerechte Ausrüstung des Fahrzeugs liegt beim Kunden. Während der Teilnahme am Straßenverkehr sind die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Bei Unklarheiten zur Fahrzeugbenutzung oder bei Aufleuchten eine Warnleuchte im Fahrzeug, hat der Kunde unverzüglich die Fahrt zu unterbrechen und MILES zu kontaktieren, ob und bevor die Fahrt fortgesetzt werden darf. MILES als Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Verstoß des Kunden gegen diese Pflichten entstehen. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 13.

7.2 Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu benutzen oder benutzen zu lassen:

a) für Motorsport, Rennen oder zur verkehrswidrigen Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit,

b) für ein aggressives Fahrverhalten, das wiederholt oder in besonderem Maße rücksichtslos gegen das Rücksichtnahmegebot des Straßenverkehrsrechts verstößt – insbesondere bei groben Verkehrsverstößen, wie mehrfachem erheblichen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Fahrweisen, bei denen das Fahrzeug unter Berücksichtigung der Straßen-, Verkehrs- oder Witterungsverhältnisse nicht mehr sicher beherrscht werden kann, grundlosem abruptem Bremsen, Drängeln oder gefährlichem Überholen (z. B. Schneiden anderer Fahrzeuge),

c) für Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstrainings, Fahrten abseits befestigter Straßen oder zum Driften,

d) zur Weitervermietung oder für Werbemaßnahmen des Kunden,

e) zur Begehung von Straftaten,

f) zum Beförderern leicht entzündlicher, giftiger oder sonstiger gefährlicher Stoffe, über haushaltsübliche Mengen hinaus,

g) für den Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Form, Größe oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum des Fahrzeugs beschädigen können, es sei denn, sie sind so verpackt und verstaut, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht,

h) zum Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen,

i) zum Transport von Tieren, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum verstaut ist.

7.3 Außerdem ist es untersagt,

a) das Fahrzeug für Fahrten außerhalb Deutschlands zu nutzen, es sei denn MILES hat ein bestimmtes Territorium außerhalb Deutschlands ausdrücklich freigegeben,

b) das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol (es gilt eine Promillegrenze von 0,0 ‰), Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, zu führen,

c) Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm zu befördern, wenn keine geeignete und altersgerecht zugelassene Rückhalteeinrichtung (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) für das Kind unter Befolgung aller Herstellerhinweise zur Montage und Demontage verwendet wird,

d) mehr als die gemäß Fahrzeugzulassung erlaubte Anzahl von Mitfahrern zu befördern,

e) im Fahrzeug zu rauchen (einschließlich E-Zigaretten oder sonstige Liquid- und Tabakverdampfer), dies Mitfahrern zu gestatten oder zu dulden,

f) Umbauten am Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen, wobei ein eigenverantwortlicher saisonaler Reifenwechsel und die Verwendung von Dachboxen oder Fahrradträgern zulässig sind, solange eine gültige Zulassung vorliegt und eine rückstands- und schadensfreie Entfernung vor der Rückgabe erfolgt.

7.4 Eine Zuwiderhandlung gegen die Verbote in Ziffern 7.2 und 7.3 oder andere grobe Pflichtverletzungen, wie z.B. wiederholte Verstöße gegen andere Vorgaben aus den AGB, berechtigen MILES zu einer fristlosen Kündigung des Abo-Mietvertrags. Ersatzansprüche des Kunden sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Der Kunde ist bei einer Zuwiderhandlung gegen die Verbote in Ziffern 7.2 und 7.3 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Vertragsstrafe und Kostenpauschalen gemäß Ziffer 11 sowie zur Haftung gemäß Ziffer 13.

7.5 MILES ist jederzeit berechtigt, das Fahrzeug in Abstimmung mit dem Kunden zurückzunehmen und durch ein vergleichbares Fahrzeug zu ersetzen. MILES ist insofern berechtigt, das Fahrzeug nach einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen gegen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug mit vergleichbarer Konfiguration unter Beibehaltung der übrigen Vertragspflichten für den Kunden kostenneutral zu ersetzen. Bei einer Ersetzung des Fahrzeugs werden MILES und der Kunde einen geeigneten Lieferzeitpunkt und -ort vereinbaren, zu dem MILES das alte Fahrzeug abholt und das neue anliefert. Für die Übergabe und die Rücknahme gelten diese AGB.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, Reparaturen, Wartungen/Inspektionen sowie Hauptuntersuchungen auf Kosten von MILES ausschließlich auf Aufforderung von MILES in von MILES genannten Werkstätten durchführen zu lassen. MILES informiert den Kunden nach Möglichkeit 14 Tage vorher über den entsprechenden Termin. Der Kunde ist zur Kooperation bei der Durchführung der Maßnahme verpflichtet. Ist dem Kunden die Mitwirkung zum vorgeschlagenen Zeitpunkt aus wichtigen Gründen nicht möglich, hat er dies MILES unverzüglich mitzuteilen, damit ein Ersatztermin abgestimmt werden kann. Ein erheblicher und schuldhafter Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten berechtigt MILES zur außerordentlichen Kündigung. Ziffer 5.7 gilt entsprechend. Soweit im Zuge der Maßnahme das Fahrzeug zeitweilig in einem angemessenen Umfang zur Gesamtmietzeit nicht zur Nutzung zur Verfügung steht, ist MILES nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet.

7.7 Der Kunde ist verpflichtet, MILES Beeinträchtigungen an der Fahrtauglichkeit, Betriebssicherheit und Schäden umgehend mitzuteilen, damit MILES erforderliche Maßnahmen einleiten kann. Nur bei dringenden Reparaturen, die technisch zur Aufrechterhaltung der sicheren Fahr- und Betriebstüchtigkeit des Fahrzeugs erforderlich sind, ist der Kunde berechtigt, die notwendigen Arbeiten ohne vorherige Zustimmung von MILES vornehmen zu lassen. In solchen Fällen muss eine umgehende Information an MILES erfolgen, die spätestens drei Tage nach den Arbeiten erfolgt sein muss. Vom Kunden darüber hinaus beauftragte Arbeiten liegen allein in der Verantwortung des Kunden, stellen eine haftungsbegründende Verletzung dieser AGB dar (Schäden können z.B. im Verlust der Herstellergarantie bestehen) und es erfolgt keine Kostenerstattung durch MILES.

7.8 Verursacht der Kunde selbst oder durch berechtigte Nutzer einen Technikereinsatz, eine Reparatur oder Wartungsmaßnahme durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs oder durch eine bewusst fehlerhafte Meldung einer Störung, wird dem Kunden eine Kostenpauschale gemäß Preis- und Kostenordnung in Rechnung gestellt.

7.9 MILES ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit nach angemessener Abstimmung mit dem Kunden auf seinen Zustand zu untersuchen und/oder vom Kunden eine Meldung zum aktuellen Kilometerstand zu verlangen. Der Kunde ist zur Kooperation mit MILES verpflichtet.

 

8. Rückgabe des Fahrzeuges

8.1 Zum Ende der Laufzeit des Abo-Mietvertrags vereinbaren MILES (oder eine durch MILES beauftrage unabhängige Prüforganisation) und der Kunde einen Rückgabetermin sowie den Rückgabeort. Die Rückgabe erfolgt an einer von MILES ausgewählten Station zur Begutachtung des Fahrzeugs durch eine unabhängige Prüforganisation. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Terminfindung zu kooperieren. Falls kein Rückgabeort vereinbart wird, muss das Fahrzeug an einer von MILES bestimmten Station zur Begutachtung in der Nähe des Übergabeorts zurückgegeben werden. Falls der Kunde den vereinbarten Rückgabetermin nicht wahrnehmen kann, muss er MILES und die unabhängige Prüforganisation rechtzeitig informieren. Bei kurzfristigen Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet.

8.2 Falls der Kunde die termingerechte Rückgabe aus selbst verschuldeten Gründen nicht einhält, haftet er für dadurch entstehende Kosten und Schäden (einschließlich entgangenem Gewinn). Insbesondere ist die monatliche Abo-Rate weiterhin gemäß Ziffer 4.4 zu zahlen, bis das Fahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Darüber hinausgehende Schäden können in Rechnung gestellt werden, z.B. wenn das Fahrzeug bereits an einen Dritten weiterverkauft werden sollte. Der Kunde ist verpflichtet, schnellstmöglich einen neuen Rückgabetermin zu vereinbaren. Falls keine Rückgabe erfolgt, ist MILES berechtigt, das Fahrzeug nach Ende der Laufzeit auf Kosten des Kunden wieder in Besitz zu nehmen. Zudem ist MILES berechtigt, eine pauschale Gebühr in Höhe einer monatlichen Abo-Rate als Entschädigung zu erheben. Die Pauschale wird nicht erhoben, soweit der Mieter nachweist, dass kein Schaden entstanden ist oder dass der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die Pauschale. MILES bleibt es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, der über die Pauschale hinausgeht, insbesondere Abholkosten bei nicht erfolgter Rückgabe werden auf Basis der tatsächlichen Logistikkosten in Rechnung gestellt. Ziffer 11 gilt entsprechend. Die vertraglichen Pflichten zur Fahrzeugnutzung bleiben bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe bestehen.

8.3 Wird ein verpflichtender Termin zur technischen Begutachtung (z.B. Hauptuntersuchung) oder zur Rückgabe versäumt („No-Show“), ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet.

8.4 Eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs setzt Folgendes voraus:

a) Das Fahrzeug muss innen und außen in einem sauberen Zustand sein. Falls das Fahrzeug grob verschmutzt ist oder Abfälle enthält, wird eine Reinigungspauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung berechnet.

b) Der Kunde muss sämtliche überlassene Fahrzeugdokumente, insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Bordbuch, mit dem Fahrzeug zurückgeben. Sofern der Kunde die Gegenstände nicht bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurückgegeben hat, hat er dies unverzüglich nachzuholen und es fällt eine Kostenpauschale gemäß Preis- und Kostenordnung an.

c) Das Fahrzeug muss im gleichen Zustand wie bei der Übergabe sein (inkl. Bereifung und Zubehör). Fehlende Ausstattungsteile, insbesondere der Fahrzeugschlüssel, sind nicht zulässig. Sofern der Kunde die Gegenstände nicht bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurückgegeben hat, hat er dies unverzüglich nachzuholen und es fällt eine Kostenpauschale gemäß Preis- und Kostenordnung an.

d) Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Tank- oder Ladestand zurückgegeben werden, den es bei der Übergabe hatte. Unabhängig davon ist ein Mindeststand von 10 % zwingend einzuhalten. Andernfalls fällt eine Kostenpauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung an.

e) Persönliche Gegenstände, Sticker oder Klebefolien müssen entfernt werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden. MILES übernimmt hierfür keine Haftung.

f) Im Fahrzeug gespeicherte Daten im Zusammenhang mit Navigationssystemen, Radioeinstellungen, gekoppelten Geräten und andere potentiell personenbezogene Daten muss der Kunde vor der Rückgabe löschen. Passwörter sind zurückzusetzen bzw. MILES im Zuge der Rückgabe mitzuteilen. Der Kunde ist zur Kooperation bei der Herstellung eines nutzerneutralen Zustands des Fahrzeugs verpflichtet und haftet für Aufwände, die MILES durch mangelnde Kooperation entstehen.

8.5 Bei der Rückgabe bewertet die unabhängige Prüforganisation den Zustand des Fahrzeugs und dokumentiert eventuell vorhandene Schäden. Der Kunde kann entscheiden, ob er dabei anwesend sein möchte. Der Bericht der unabhängigen Prüforganisation wird dem Kunden per E-Mail übersendet.

8.6 Nach erfolgreicher Rückgabe erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Wurde eine Kaution erhoben, erfolgt deren Rückzahlung zeitnah nach Rückgabe des Fahrzeugs, sofern keine weiteren Kosten oder Beanstandungen vorliegen.

 

9. Pflichten bei Unfällen, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstigem Untergang des Fahrzeugs

9.1 Unfälle, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und/oder ein sonstiger Untergang des Fahrzeuges sind MILES unverzüglich und unmittelbar telefonisch anzuzeigen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Zu diesem Zweck hat der Kunde jeden während seiner Miete entstehenden Schaden unverzüglich der Polizei zu melden. Dies gilt auch bei Unfällen mit Pollern, Zäunen oder auch sonstigen Absperrungen oder sonstigen Markierungen und Begrenzungen. Soweit die Polizei eine polizeiliche Aufnahme ablehnt, hat der Kunde dies MILES unverzüglich mitzuteilen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Bei Unfällen mit verletzten Personen ist unverzüglich die Feuerwehr zu informieren.

9.3 Der Kunde bzw. der berechtigte Nutzer des Fahrzeugs darf sich erst vom Unfallort entfernen, wenn die Maßnahmen zur Schadensminderung und Beweissicherung sowie die Meldung bei der Polizei und ggf. die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen sind. Diese Pflichten des Kunden entfallen, wenn er sich aufgrund unfallbedingter Verletzungen eines Unfallbeteiligten berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt. Die weitere Nutzung des Fahrzeugs darf nur erfolgen, wenn der Kunde (i) von MILES die Erlaubnis erhalten hat, die Nutzung fortzusetzen und (ii) geprüft hat, dass das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, MILES jeweils wahrheitsgemäß das ausgefüllte Schadensformular und einen schriftlichen Unfallbericht innerhalb der hierfür von MILES gesetzten Frist, spätestens jedoch nach drei Kalendertagen, weiterzuleiten und MILES das polizeiliche Aktenzeichen zu nennen (soweit ein solches vergeben wurde). Der Kunde ist bei Verletzung dieser Pflicht zur Entrichtung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet. Sollten MILES durch eine fehlerhafte Schilderung des Unfallherganges durch den Kunden Kosten entstehen (z.B. Kosten für einen Sachverständigen), ist MILES berechtigt, diese Kosten in voller Höhe an den Kunden weiterzugeben. Geht innerhalb dieser Frist keine Schadensmeldung bei MILES ein und kann deshalb der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet und ggf. reguliert werden, behält sich MILES vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen, in Rechnung zu stellen. Es gelten die Regelungen zur Vertragsstrafe und Kostenpauschalen gemäß Ziffer 11 sowie zur Haftung gemäß Ziffer 13.

9.5 Sämtliche Weisungen von MILES sind zu beachten. Dem Kunden bzw. dem berechtigten Nutzer des Fahrzeugs ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen vorzunehmen, soweit solche Handlungen die Interessen von MILES berühren und insbesondere die Regulierung etwaiger Haftungsansprüche zulasten von MILES beeinträchtigen können (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder MILES noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

9.6 Erlangen Dritte Zugang zu einem Fahrzeug von MILES, ist der Kunde zur unverzüglichen Information an MILES verpflichtet. Der Kunde hat dann substantiiert zum Vorfall vorzutragen, ein Nachweis über die Erstattung einer polizeilichen Anzeige ist hierfür nicht ausreichend. Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere, wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht wurde. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 11.

9.7 Der Abo-Mietvertrag wird auch im Falle eines Unfalls erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe im Sinne der Ziffer 8 beendet. Falls das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrstüchtig sein sollte, ist MILES berechtigt, das Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde hat bei Unfällen, für die ihn ein Verschulden trifft, für alle Kosten aufzukommen, die bei der Rückführung des Fahrzeugs zu MILES entstehen. Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug noch fahrtüchtig ist oder nicht, trifft MILES. Ausschließlich MILES ist für die Auswahl der Werkstatt für die Reparatur im Fall von Schäden zuständig. Der Kunde ist zur Kooperation bei der Durchführung der Reparatur verpflichtet. Soweit im Zuge der Reparatur das Fahrzeug zeitweilig nicht zur Nutzung zur Verfügung steht, ist MILES nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet.

9.8 Entschädigungsleistungen in Zusammenhang mit Schäden an Fahrzeugen stehen allein MILES zu. Dem Kunden ist es untersagt, Geld oder andere Güter als Entschädigungsleistungen in Bezug auf Fahrzeugschäden zu empfangen. Sofern der Kunde derartige Leistungen von Seiten Dritter erhalten hat, muss er diese unaufgefordert an MILES weiterleiten.

 

10. Nutzung von Kundendaten

10.1 MILES verarbeitet die im Benutzerkonto angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden sowie die Nutzungs- und Fahrzeugdaten des Kunden (einschließlich Daten zur Lokalisierung des Fahrzeugs sowie der bei der jeweiligen Miete per GPS generierten Spurdaten), um die Leistungen zu erbringen, den Abo-Mietvertrag abzuwickeln sowie um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, insbesondere zum Nachweis und zur Verfolgung von Verletzungen der AGB oder Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie um ein effizientes und optimiertes Angebot bereitzustellen. Die Fahrzeuge können über Funktionalitäten verfügen, die MILES die Verarbeitung von Standortdaten sowie von Angaben über den Fahrzeugzustand (Verriegelung, Geschwindigkeit, Rauchentwicklung und andere Sensordaten) ermöglichen.

10.2 MILES ist berechtigt, den Kunden bei konkretem Anlass, insbesondere bei Störungen, auffälligen Ereignissen oder Fahrverhalten, telefonisch oder in Textform, z.B. per E-Mail, WhatsApp oder Push-Notification zu kontaktieren, z.B. um die Ursache einer Störung zu ermitteln.

 

11. Vertragsstrafe und Kostenpauschalen

11.1 Soweit der Kunde gemäß diesen AGB bzw. der gültigen Preis- und Kostenordnung zur Zahlung einer Vertragsstrafe oder Kostenpauschale verpflichtet ist, bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch MILES davon unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe bzw. Kostenpauschale wird auf den entsprechenden Schadensersatzanspruch von MILES angerechnet.

11.2 Verstößt der Kunde mehrmals gegen dieselbe Pflicht (z.B. das Rauchverbot nach Ziff. 8.3 (e)), muss er für jeden schuldhaften, selbständigen Verstoß eine Vertragsstrafe zahlen. Als ein einheitlicher, nicht selbständiger Verstoß zählt ein Vorgang nur dann, wenn alle Teilakte (i) in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen, (ii) organisatorisch untrennbar sind und (iii) denselben Schutzzweck verletzen. Die Summe der Vertragsstrafen für mehrfache Verstöße gegen dieselbe Pflicht ist auf das Fünffache der Einzelstrafe, höchstens aber 2.000 €, begrenzt. Die Geltendmachung mehrfacher Vertragsstrafen unterliegt der Angemessenheitskontrolle (§ 343 BGB). Eine verwirkte Vertragsstrafe bzw. Kostenpauschale wird auf den entsprechenden Schadensersatzanspruch von MILES angerechnet.

11.3 Kostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass er für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind als die Kostenpauschale. MILES ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, der über die Kostenpauschale hinausgeht.

11.4 Vertragsstrafen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass er für den Verstoß nicht verantwortlich ist, weil ihn daran kein Verschulden trifft.

 

12. Haftung von MILES

12.1 MILES haftet dem Kunden gegenüber nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet MILES dem Kunden gegenüber bei der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die MILES die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MILES. Die verschuldensunabhängige Haftung von MILES für anfängliche Sachmängel am Fahrzeug wird ausgeschlossen. MILES haftet nicht für Schäden, die durch die eigenverantwortliche Nutzung von saisonaler Bereifung oder von Dachboxen und Fahrradträgern entstehen.

12.2 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.3 Die Beschränkung der Haftung gilt auch in Bezug auf den Umgang mit Fundsachen.

 

13. Haftung des Kunden und Versicherungsschutz

13.1 Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Für die Haftpflichtversicherung gelten, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, AKB 2015 („AKB“). Verletzt der Kunde (oder ein berechtigter Nutzer) eine Verpflichtung der AKB und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt der Versicherungsschutz.

13.2 Von der Haftpflichtversicherung sind insbesondere solche Schäden nicht erfasst, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs, durch falsche Bedienung des Fahrzeugs etwa durch Schaltfehler, das Ignorieren von Warnleuchten, Falschbetankung oder nicht sachgerecht verstautes Ladegut entstanden sind.

13.3 Bei Beschädigung oder Verlust des vom Kunden (oder von einem berechtigten Nutzer) genutzten Fahrzeuges, seines Zubehörs oder einzelner Fahrzeugteile sowie bei Vertragsverletzungen haftet der Kunde (und ggf. der berechtigte Nutzer) nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen AGB abweichend geregelt. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadennebenkosten wie bspw. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Höherstufung etwaiger Versicherungsprämien, Mietausfall und vorzeitige Beendigung von Leasing- oder Finanzierungsverträgen. Im Fall einer Haftung des Kunden (und ggf. eines berechtigten Nutzers) ist der Kunde verpflichtet, MILES von Forderungen Dritter freizustellen.

13.4 Wird das Fahrzeug während der Vertragsdauer beschädigt, verursacht der Kunde (oder ein berechtigter Nutzer) einen Schaden am Fahrzeug oder kommt das Fahrzeug dem Kunden (oder einem berechtigten Nutzer) abhanden, ist die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall dem Leitbild der Kaskoversicherung entsprechend beschränkt auf eine Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung. Kann der Kunde nachweisen, dass weder er noch ein berechtigter Nutzer den Schaden oder das Abhandenkommen zu vertreten haben, entfällt die Haftung vollständig.

13.5 Die Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 13.4 findet keine Anwendung, wenn der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Hat der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist MILES berechtigt, seine Leistung zur Beschränkung der Haftung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen, es besteht dann ggf. keine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung.

13.6 Die Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 13.4 findet auch keine Anwendung, wenn der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) Regelungen dieser AGB vorsätzlich missachtet hat, insbesondere die Pflichten und Verbote in Ziffer 2.9 (für andere als Business-Kunden) bzw. Ziffer 3.4, 3.5 und 3.7 (für Business-Kunden), Ziffern 7.1 bis einschließlich 7.3 sowie Ziffer 9.1 bis einschließlich 9.6. Hat der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) die jeweilige Regelung grob fahrlässig missachtet, ist MILES berechtigt, seine Leistung zur Beschränkung der Haftung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen, es besteht dann ggf. keine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Kunde. MILES bleibt zur Leistung verpflichtet, soweit die Missachtung der jeweiligen Regelung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadens noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von MILES oder des Versicherers ursächlich ist, es sei denn, der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) hat die Regelung arglistig missachtet.

13.7 Vorsätzlich falsche oder unwahre Angaben bzw. unvollständige oder verspätete Auskünfte können gemäß Ziffer 13.6 dazu führen, dass eine Haftungsbeschränkung auf eine Selbstbeteiligung nicht eingreift bzw. bei grob fahrlässig falschen oder unwahren Angaben bzw. unvollständigen oder verspäteten Auskünften MILES berechtigt ist, seine Leistung zur Beschränkung der Haftung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen, es besteht dann ggf. keine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung.

13.8 Der Kunde haftet vollumfänglich für von ihm (oder ggf. vom berechtigten Nutzer) begangene Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeuges. Der Kunde verpflichtet sich, MILES von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich der vorgenannten Verstöße gegenüber MILES erheben. MILES ist nicht verpflichtet, Einsprüche des Kunden im Ordnungswidrigkeitsverfahren an die Behörden weiterzuleiten oder sonstige Recherche zu betreiben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der MILES für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an MILES richten, erhält MILES pro Fall eine Aufwandspauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung. Der Kunde sorgt bei Benutzung mautpflichtiger Straßen für die Entrichtung der anfallenden Mautgebühr. Der Kunde stellt MILES von sämtlichen Mautgebühren frei.

13.9 Soweit MILES Zahlungen von Versicherungen oder Dritten im Hinblick auf einen Schadensfall erhält, werden diese Zahlungen auf die Schadensersatzverpflichtungen des Kunden angerechnet.

13.10 Solange das Fahrzeug aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zur Nutzung zur Verfügung steht, ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der vollen monatlichen Abo-Rate verpflichtet.

 

14. Entgelte, Zahlungsbedingungen

14.1 MILES stellt dem Kunden die Mietgebühr gemäß der Bestellbestätigung und ggf. weitere Kosten und Vertragsstrafen gemäß der Preis- und Kostenordnung in Rechnung. Es gelten zum Zeitpunkt der Buchung die dort ausgewiesenen Preise und Kosten sowie etwaige Gebühren und Vertragsstrafen. Bei den Preisen handelt es sich jeweils um Endpreise, die die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhalten.

14.2 Die Abrechnung der monatlichen Abo-Rate erfolgt entweder am Tag der Fahrzeuglieferung oder zum Ersten eines Kalendermonats – je nach Wunsch des Kunden. Für Business-Kunden gilt vorrangig Ziffer 3.12.

14.3 Das Entgelt ist sofort und ohne Abzug für den jeweiligen Monat des Abo-Mietvertrags im Voraus fällig. Für Business-Kunden gilt vorrangig Ziffer 3.12. Zusätzliche Gebühren nach der Preis- und Kostenordnung (Vertragsstrafen, Kostenerstattungen, etc.) werden jeweils direkt nach Entstehen der Gebühren mit einer entsprechenden Abrechnung geltend gemacht. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Die elektronischen Rechnungen berechtigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug.

14.4 Zahlungen erfolgen über das vom Kunden gewählte und von MILES akzeptierte Zahlungsmittel. Für Business-Kunden gilt vorrangig Ziffer 3.12, im Übrigen gelten die folgenden Regelungen:

a) MILES behält sich das Recht vor, vom Kunden angegebene Zahlungsmittel abzulehnen und unter mehreren angegebenen Zahlungsmitteln das vom Kunden als Standardzahlungsmittel ausgewählte Zahlungsmittel abzuändern.

b) MILES kann zur Zahlungsabwicklung externe Zahlungsdienstleister beauftragen und ist berechtigt, fällige sowie zukünftige Forderungen gegenüber dem Kunden an diese abzutreten. In diesen Fällen erfolgt die Zahlungsabwicklung gemäß den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

b) Mit der Auswahl des Zahlungsmittels ermächtigt der Kunde MILES, das jeweilige Zahlungsmittel mit allen Vergütungen, Gebühren, Kostenpauschalen und Vertragsstrafen sowie allen weiteren Kosten zu belasten, die unter einem Abo-Mietvertrag zahlbar sind.

c) Die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren setzt ein in der EU geführtes Girokonto voraus. Der Kunde ermächtigt MILES in diesem Fall widerruflich, die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte per Lastschrift zu Lasten des angegebenen Girokontos einzuziehen. Mit der Angabe des Girokontos bestätigt der Kunde, dass er zum Bankeinzug über dieses Girokonto berechtigt ist. Auf Verlangen ist MILES der Nachweis der Kontoberechtigung zu erbringen. Bei Bezahlung per SEPA-Lastschriftverfahren hat der Kunde für eine ausreichende Deckung auf seinem Girokonto zu sorgen.

d) Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein hinterlegtes Zahlungsmittel für den Einzug der Forderung ausreichend gedeckt ist. Scheitert die Zahlung aus ein von ihm zu vertretenden Grund (z.B. fehlende Deckung, falsche Kontodaten, unberechtigte Rückbuchung), ist der Kunde verpflichtet, die ausstehende Zahlung unverzüglich nachzuholen. MILES ist außerdem berechtigt, die Fremdgebühren und eine Kostenpauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung in Rechnung zu stellen. Die Kostenpauschale wird mit den entstandenen Fremdgebühren verrechnet.

e) MILES ist berechtigt, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Kunden Bonitätsprüfungen und Betrugspräventionsmaßnahmen durchzuführen. Dies gilt sowohl bei Vertragsanbahnung als auch während der Vertragslaufzeit.

f) Gibt der Kunde Zahlungsmittel an, die ihm nicht gehören oder für die ihm keine klare Erlaubnis vorliegt, so behält sich MILES vor, den Vorgang an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten und Anzeige zu erstatten. MILES ist berechtigt, Nachweise und Dokumente zur Berechtigung in Bezug auf das vom Kunden angegebene Zahlungsmittel zu verlangen.

16.5 Im Hinblick auf Ansprüche, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber MILES nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MILES auf Dritte übertragen.

14.6 MILES ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Kunden jederzeit an Dritte abzutreten. Über eine Abtretung wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung verständigt. In diesem Fall kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten.

 

15. Änderungen der AGB

15.1 MILES behält sich das Recht vor, diese AGB und die Preis- und Kostenordnung mit Wirkung für künftige Mieten jederzeit zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

15.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise einen Monat vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Kunde weder schriftlich noch per E-Mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Bekanntgabe von Änderungen durch MILES besonders hingewiesen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an MILES abgesendet werden. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs ist MILES ggf. berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich nach den Maßgaben von Ziffer 5.5 der AGB zu kündigen.

 

16. Allgemeine Bestimmungen und Gerichtsstand

16.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen MILES und dem Kunden unterliegt dem deutschen Recht. Wenn der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in diesen AGB getroffenen Rechtswahl unberührt.

16.2 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kunden, die keine Verbraucher sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss einen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

16.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags in seinen übrigen Bestimmungen. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Regelungslücke enthält.

16.4 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.