Geschäftsbedingungen Abo

Stand: März 2023

1. Gegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der MILES Mobility GmbH („MILES“) und Personen (m/w/d) („Kunden“), die Leistungen von MILES in Anspruch nehmen im Rahmen der Anmietung von Fahrzeugen im sog. Abo-Modell („Abo-Mietvertrag“).

1.2 MILES bietet Firmenkunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und im Handelsregister eingetragen sind („Business-Kunden“), die Möglichkeit, ein Unternehmenskonto einzurichten, um darunter einen oder mehrere Abo-Mietverträge für das Unternehmen abzuschließen und zu verwalten. Für Business-Kunden gelten diese AGB und die Regelungen für Kunden, soweit keine abweichenden Regelungen für Business-Kunden klargestellt werden.

1.2 MILES stellt dem Kunden im Rahmen eines Abo-Mietvertrags ein angemeldetes und versichertes Fahrzeug gegen die Zahlung einer pauschalen monatlichen Gebühr zum Gebrauch zur Verfügung. Es kann sich um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handeln. Die im gewünschten Buchungszeitraum verfügbaren Fahrzeuge werden dem Kunden im Rahmen der digitalen Abschlussstrecke zum Vertragsabschluss angezeigt.

1.3 Die Leistungen von MILES beinhalten die Zahlung von Kraftfahrzeugsteuer und Rundfunkbeitrag, die Durchführung notwendiger Wartungen, Hauptuntersuchungen und Verschleißreparaturen sowie in der Bestellung gewählte Inklusivkilometer. Die Fahrzeuge werden auf Allwetterreifen ausgeliefert und es ist kein saisonaler Reifenwechsel vorgesehen. Der Kunde kann im Rahmen des Angebots von MILES ggf. Zusatzleistungen buchen, z.B. Zusatzkilometer, Kindersitz, Tankkarte, Anlieferung/Abholung des Fahrzeugs bei Mietbeginn/-ende, es gilt insofern die Preis- und Kostenordnung.

1.4 Die Versorgung mit Betriebsstoffen (u.a. Strom, Kraftstoff, AdBlue, Öl) und die laufende Reinigung und Pflege des Fahrzeugs sind nicht Teil der Leistungen von MILES. Hierfür ist der Kunde verantwortlich.

1.5 Diese AGB werden durch die Preis- und Kostenordnung ergänzt, die unter Abo Gebühren abrufbar ist. Bei den Preisen handelt es sich jeweils um Endpreise, die die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhalten.

1.6 Soweit für die Inanspruchnahme der Leistungen von MILES erforderlich, hat der Kunde selbst für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation mit seinen Endgeräten zu sorgen und trägt selbst die Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen.

1.7 Weitere Informationen zu MILES und den Leistungen von MILES sowie zum Verhalten bei Unfällen finden sich in den FAQ unter https://miles-subscription.zendesk.com/hc/de/categories/7848471712914-FAQ. Sofern der Kunde nachfolgend ohne weitere Angaben zum Kontaktweg verpflichtet wird, MILES zu kontaktieren, so ist hierfür die in der Bestellbestätigung hinterlegte Telefonnummer des Service-Teams zu verwenden.

2. Registrierung

2.1 Für den Abschluss eines Abo-Mietvertrags ist die Registrierung durch den Kunden für ein individuelles Benutzerkonto erforderlich. Dies erfolgt über die Internetseite von MILES unter https://abo.miles-mobility.com/de. Für Business-Kunden ist die Einrichtung eines Unternehmenskontos gemäß Ziffer 3 dieser AGB erforderlich, die folgenden Regelungen dieser Ziffer 2 gelten nicht für Business-Kunden.

2.2 Durch Eingabe der abgefragten Daten und Bestätigung dieser AGB im Registrierungsprozess wird das Benutzerkonto angelegt, wenn MILES die entsprechende Bestätigung mit einem Aktivierungslink versendet und der Kunde den Aktivierungslink angeklickt hat.

2.3 Es besteht kein Anspruch auf Anlage eines Benutzerkontos. MILES behält sich vor, dies ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere falls Grund zu der Annahme besteht, dass der potenzielle Kunde sich nicht vertragsgemäß verhalten wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Abo-Mietvertrags und/oder auf ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte Modellvariante. Insbesondere können bestimmte Fahrzeuge nur Kunden zur Verfügung stehen, die ein bestimmtes Mindestalter bzw. eine Mindestdauer ihrer Fahrerlaubnis erreicht haben.

2.4 Ein Kunde darf sich nicht parallel mehrmals registrieren bzw. mehrere Benutzerkonten bei MILES unterhalten. MILES behält sich im Fall von Mehrfachanmeldungen oder Anmeldung mit falschen/gefälschten Daten das Recht vor, Vertragsstrafen gemäß gültiger Preis- und Kostenordnung geltend zu machen.

2.5 Bei der Registrierung gibt der Kunde ein von ihm selbst gewähltes Passwort an. Der Kunde kann das Passwort jederzeit über sein Benutzerkonto ändern. Der Kunde verpflichtet sich, sein Passwort sorgfältig und getrennt zu verwahren und das Passwort niemals an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat das Passwort so zu wählen, dass es nicht ohne weiteres erraten oder kopiert werden kann. 

2.6 Als Kunden berechtigt, Abo-Mietverträge abzuschließen, sind nur natürliche Personen, die

a) über ein von MILES freigeschaltetes Benutzerkonto verfügen und den Verifizierungsprozess gemäß Ziffer 2.7 erfolgreich absolviert haben,

b) das Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben, 

c) im Besitz einer zur Führung des jeweiligen Fahrzeugs erforderlichen, in Deutschland für den gesamten Zeitraum der Miete bzw. Nutzung  gültigen Fahrerlaubnis sind und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen (vorläufige Führerscheine werden nicht akzeptiert), und

d) über eine Meldeadresse in Deutschland verfügen.

2.7 Um Abo-Mietverträge abschließen zu können, muss der Kunde seine Identität und Fahrerlaubnis überprüfen und verifizieren lassen. Die Verifizierung erfolgt, indem der Kunde die Verifizierungsfunktion über die Internetseite von MILES aufruft. Der Kunde kann dann die Gültigkeit seines Führerscheins und seine Identität (Personalausweis/Reisepass, ggf. ergänzt um eine Meldebescheinigung) per Foto/Video prüfen und verifizieren lassen. MILES ist berechtigt, Dienstleister zur Abwicklung des Verifizierungsprozesses einzusetzen. Auf Anforderung von MILES hat der Kunde erneut einen Verifizierungsprozess zu durchlaufen, um seine Identität bzw. die aktuelle Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen. MILES ist berechtigt, zur Registrierung und Verifizierung weitere Unterlagen und Dokumente vom Kunden zu verlangen.

2.8 Die Berechtigung zur Nutzung des Fahrzeugs erlischt, wenn dem Kunden die Fahrerlaubnis entzogen oder der Führerschein des Kunden vorübergehend sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist. Für die Dauer eines gerichtlich oder behördlich verhängten Fahrverbotes ruht die entsprechende Berechtigung des Kunden. Im Fall der Einschränkung der Fahrerlaubnis behält sich MILES vor, die Berechtigung zur Nutzung des Fahrzeugs zu entziehen.

2.9 Der Kunde hat MILES die Entziehung oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis, die Wirksamkeit eines Fahrverbots oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme seines Führerscheins unverzüglich zu melden. Die Meldung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Diese Pflicht bezieht sich auch auf berechtigte Nutzer gemäß Ziffer 2.11.

2.10 Dem Kunden ist es untersagt, ein Fahrzeug ohne Berechtigung zur Nutzung zu führen. Dem Kunden ist es zudem untersagt, anderen Personen die Führung des Fahrzeugs zu überlassen oder es auf andere Weise zu ermöglichen, dass Dritte das Fahrzeug in irgendeiner Weise führen oder nutzen könnten, es sei denn, es handelt sich um berechtigte Nutzer gemäß Ziffer 2.11. Dies gilt auch dann, wenn die andere Person selbst ein Kunde von MILES ist. Der Kunde ist bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Pflichten zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet und haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 12.

2.11 Der Kunde kann bis zu vier weitere Personen als „berechtigte Nutzer“ anmelden, die dann das Fahrzeug ebenfalls nutzen dürfen. Diese Berechtigung steht unter den Voraussetzungen, dass die angemeldeten Personen die gleichen Bedingungen wie der Kunde erfüllen (gültige Fahrerlaubnis, Meldeadresse in Deutschland, ggf. Mindestalter/Mindestdauer der Fahrerlaubnis), ihre entsprechenden Daten und Informationen bei MILES hinterlegt wurden und dass MILES die Anmeldung bestätigt hat. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser AGB auch durch die berechtigten Nutzer verantwortlich und haftet für deren Verhalten.

2.11 Der Kunde ist verpflichtet, MILES jede Änderung seiner Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, Zahlungsmittel) und/oder der Daten berechtigter Nutzer unverzüglich mitzuteilen. Bei Verstößen des Kunden gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde insbesondere für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Daten entstehen. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 12.

2.12 Der Kunde kann sein Benutzerkonto durch MILES jederzeit löschen lassen, soweit es nicht als Grundlage eines laufenden Abo-Mietvertrags erforderlich ist. MILES wird nur solche Daten aus dem Benutzerkonto speichern, die erforderlich sind, um ggf. noch ausstehende Abrechnungen vorzunehmen und ggf. noch ausstehende behördliche oder strafrechtliche Gebühren und/oder Ermittlungen abzuwickeln. Dies gilt vorbehaltlich einer weitergehenden gesetzlichen Rechtfertigung jedenfalls für eine Speicherdauer von 24 Monaten, da diese regelmäßig zu den genannten Zwecken erforderlich ist. 

3. Unternehmenskonto für Business-Kunden

3.1 Zur Einrichtung eines Unternehmenskontos muss ein Antrag bei MILES eingereicht werden, alle dort geforderten Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Ein Anspruch auf ein Unternehmenskonto besteht nicht, MILES kann frei über die Einrichtung entscheiden. MILES ist berechtigt, zur Entscheidung über einen Antrag eine Bonitätsauskunft in Bezug auf das Unternehmen einzuholen.

3.2 Der Business-Kunde hat unter dem Unternehmenskonto keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Abo-Mietvertrags und/oder auf ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte Modellvariante. Es wird klargestellt, dass MILES keine Haftung dafür übernimmt, dass betriebliche Ziele durch die Nutzung der Leistungen von MILES erreicht werden können (z.B. dass passende Fahrzeuge bei Bedarf zur Verfügung stehen, keine Störungen auftreten, etc.). Das entsprechende Risiko liegt allein beim Business-Kunden.

3.3 Der Business-Kunde muss eine Person als Administrator für das Unternehmenskonto benennen, der MILES als Ansprechpartner bei Rückfragen zur Verfügung steht. Die für das Unternehmenskonto angegebenen Daten müssen stets vollständig und richtig sein. Der Business-Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die für die Nutzung des Unternehmenskontos erforderlichen Passwörter geheim zu halten und durch geeignete Vorkehrungen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Business-Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter dem Unternehmenskonto ausgeführt werden, insbesondere für den Abschluss von Abo-Mietverträgen und die die Nutzung der Fahrzeuge. Es obliegt dem Business-Kunden, die entsprechenden Berechtigungen regelmäßig und mindestens einmal im Monat zu kontrollieren und ggf. aufzuheben.

3.4 Der Business-Kunde darf die Fahrzeuge, für die durch das Unternehmen Abo-Mietverträge abgeschlossen wurden, „berechtigten Nutzern“ zur Nutzung zur Verfügung stellen. Es stehen hierbei zwei Varianten zur Auswahl:

a) Bei der Variante „Poolfahrzeug“ darf der Business-Kunde das Fahrzeug allen Mitarbeitern seines Unternehmens zur Verfügung stellen. Insofern gilt der angegebene Administrator als berechtigter Nutzer, soweit nicht über die Funktionen des Unternehmenskontos ein anderer berechtigter Nutzer für die jeweilige Nutzungszeit angegeben wurde. MILES kann vom Business-Kunden bei berechtigtem Anlass verlangen, dass der konkrete berechtigte Nutzer für die jeweilige Nutzungszeit stets im Unternehmenskonto angegeben wird.

b) Bei der Variante „Dedicated“ darf der Business-Kunde das Fahrzeug einem bestimmten benannten Mitarbeiter seines Unternehmens zur Verfügung stellen, der im Rahmen der Funktionen des Unternehmenskontos im Voraus anzugeben ist (ansonsten gilt für das Fahrzeug die Variante Poolfahrzeug). Als berechtigte Nutzer gelten bei der Variante Dedicated auch Haushaltsangehörige des benannten Mitarbeiters, nachdem diese ebenfalls im Unternehmenskonto angegeben wurden. MILES kann vom Business-Kunden bei berechtigtem Anlass verlangen, dass der konkrete berechtigte Nutzer für die jeweilige Nutzungszeit stets im Unternehmenskonto angegeben wird.

Der Business-Kunde ist für die Einhaltung dieser AGB durch die berechtigten Nutzer verantwortlich und haftet für deren Verhalten. Dem Kunden ist es untersagt, anderen Personen als den berechtigten Nutzern die Führung des Fahrzeugs zu überlassen oder es auf andere Weise zu ermöglichen, dass Dritte das Fahrzeug in irgendeiner Weise führen oder nutzen könnten. Dies gilt auch dann, wenn die andere Person selbst ein Kunde von MILES ist. Der Kunde ist bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Pflichten zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet und haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 12.

3.5 Ungeachtet der gewählten Variante für die berechtigten Nutzer ist der Kunde verpflichtet sicherzustellen und zu dokumentieren, dass die berechtigten Nutzer stets die folgenden Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein Fahrzeug nutzen, das Gegenstand eines Abo-Mietvertrags ist:

a) sie müssen das Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben,

b) sie müssen im Besitz einer zur Führung des jeweiligen Fahrzeugs erforderlichen, in Deutschland für den gesamten Zeitraum der Miete bzw. Nutzung  gültigen Fahrerlaubnis sein und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen (vorläufige Führerscheine sind nicht hinreichend),

c) sie müssen über eine Meldeadresse in Deutschland verfügen,

d) sie müssen ggf. die weiteren Anforderungen erfüllen, die in Bezug auf das konkrete Fahrzeug gelten (z.B. Mindestalter oder Mindestdauer ihrer Fahrerlaubnis).

Der Business-Kunden ist verpflichtet, MILES auf Anfrage die Dokumentation der durch die berechtigten Nutzer erfüllten Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen. Die Berechtigung zur Nutzung des Fahrzeugs erlischt, wenn die Fahrerlaubnis entzogen bzw. eingeschränkt wird oder der Führerschein vorübergehend sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist. Für die Dauer eines gerichtlich oder behördlich verhängten Fahrverbotes ruht die entsprechende Berechtigung. Der Business-Kunde hat die Berechtigung zur Nutzung unverzüglich zu widerrufen und sicherzustellen, dass keine weitere Nutzung erfolgt, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Der Kunde ist bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Pflichten zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet und haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 12.

3.6 Der Business-Kunde erkennt die jeweils aktuell anwendbare Preis- und Kostenordnung an, die über das Unternehmenskonto abrufbar ist. Die Abstimmung und ggf. interne Kostenerstattung, wenn ein Fehlverhalten zu besonderen Kosten geführt hat, obliegt allein dem Business-Kunden im Verhältnis zum berechtigten Nutzer. MILES ist nicht dafür verantwortlich, die Nutzung der Fahrzeuge zu überwachen oder einzuschränken, die entsprechende Überwachung und Verwaltung liegt allein beim Business-Kunden.

3.7 Der Business-Kunde kann über das Unternehmenskonto den aktuellen Stand der laufenden Abo-Mietverträge sowie die entsprechenden Kosten einsehen. Die Abrechnung erfolgt per Sammelrechnung pro Kalendermonat. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail nach Beendigung des Kalendermonats. Soweit der Business-Kunden nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht, gilt diese als genehmigt. Das Entgelt ist nach Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Der Business-Kunde ist zur Zahlung binnen zehn Werktagen verpflichtet. Bei verspäteter Zahlung werden die Kosten der Einziehung (einschließlich angemessener Anwaltskosten) in Rechnung gestellt und die Kosten insgesamt mit dem gesetzlichen Zinssatz verzinst. Im Falle verspäteter Zahlung behält sich MILES vor, das Unternehmenskonto zu sperren, so dass keine weiteren Buchungen von Abo-Mietverträgen mehr möglich sind.

3.8 Das Unternehmenskonto wird auf unbestimmte Zeit eingerichtet. Der Business-Kunde und MILES können das Unternehmenskonto jederzeit kündigen. MILES ist zudem berechtigt, aus wichtigem Grund jederzeit fristlos zu kündigen, wenn der Business-Kunde die Rechte von MILES in erheblichem Maße verletzt hat. Das Unternehmenskonto wird dann zum Ende des folgenden Kalendermonats aufgelöst, frühestens aber sobald keine Abo-Mietverträge mehr darunter verwaltet werden. Nach Wirksamwerden einer Kündigung und Auflösung des Unternehmenskontos sind keine weiteren Buchungen von Abo-Mietverträgen mehr möglich. Unter einem Unternehmenskonto bzw. durch Abo-Mietverträge ausgelöste Kosten sind dessen ungeachtet vom Business-Kunden zu tragen und nach Abrechnung fällig.

3.9 Der Business-Kunde ist dafür verantwortlich, die berechtigten Nutzer über die Möglichkeit des Business-Kunden zu informieren, dass er die Details der Durchführung der Abo-Mietverträge einsehen kann (inkl. Berechtigungen und ausgelösten Kosten, ggf. auch durch Fehlverhalten). Der Business-Kunde sichert zu, dass alle personenbezogenen Daten der vom Business-Kunden benannten berechtigten Nutzer von MILES in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht verwendet werden können.

3.10 Entgegenstehende Bedingungen des Business-Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MILES. Diese AGB gelten auch dann, wenn MILES in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Business-Kunden Leistungen uneingeschränkt erbringt.

4. Vertragsabschluss

4.1 Der Abschluss des Abo-Mietvertrags kommt durch eine digitale Abschlussstrecke auf der Website von MILES zustande. Hierbei bestätigt der Kunde seine Auswahl und die verlinkten Vertragsbedingungen. Durch diese Bestätigung gibt der Kunde das verbindliche Angebot zum Abschluss des Abo-Mietvertrags ab. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald MILES die Annahme des Angebots nach der Prüfung der Berechtigung und ggf. Bonität des Kunden und der Verfügbarkeit eines geeigneten Fahrzeugs mithilfe einer Buchungsbestätigung an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse versandt hat. Die zuvor automatisch versendete Bestellbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang des verbindlichen Angebots des Kunden.

4.2 Die Gebühr für die Überlassung des Fahrzeugs ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und ergänzend aus der Preis- und Kostenordnung. Grundsätzlich sind eine einmalige Bereitstellungsgebühr und eine monatliche Pauschalgebühr zu zahlen. Bei Fahranfängern (“Rookies”) wird wegen der hierdurch erhöhten Risiken ggf. eine erhöhte Pauschalgebühr fällig. Die Abrechnungsperiode der monatlichen Pauschalgebühr orientiert sich am Tag des Mietbeginns, eine Berechnung entlang der Kalendermonate erfolgt nur bei einem Mietbeginn direkt am Monatsersten (Beispiel: Bei Mietbeginn am 15. des Monats erfolgt stets am 15. eines Monats die Abrechnung bis zum 14. des Folgemonats).

4.3 Überschreitet der Kunde das Budget an gebuchten Inklusivkilometern, richtet sich die Zuzahlung je Zusatzkilometer nach der Preis- und Kostenordnung. Die Zuzahlung wird nach Rückgabe des Fahrzeugs gesondert in Rechnung gestellt und kann ggf. mit einer von MILES einbehaltenen Kaution verrechnet werden.

4.4 MILES behält sich vor, bei Beginn der Miete eine Kaution in Höhe des Selbstbehalts zu verlangen, die zur Absicherung von Ansprüchen gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Abo-Mietvertrag dient. Die Kaution ist abhängig von der Fahrzeugklasse. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in angemessener Frist zurückerstattet, falls keine vom Kunden zu tragenden Kosten angefallen sind. Soweit MILES eine Kaution verlangt, muss diese zehn Werktage vor der Übergabe des Fahrzeugs per Banküberweisung bei MILES eingegangen sein.

5. Übergabe des Fahrzeugs

5.1 Der Kunde und MILES vereinbaren bei der Buchung einen Lieferzeitpunkt, an dem das Fahrzeug übergeben werden soll. Gegen die entsprechende Liefergebühr erfolgt eine Anlieferung beim Kunden durch MILES bzw. einen von MILES beauftragten Dritten.

5.2 Wird der Lieferzeitpunkt um vier Wochen überschritten, kann der Kunde MILES auffordern, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern. Die Rechte des Kunden bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen.

5.3 Scheitert die Übergabe am vereinbarten Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, haftet der Kunde MILES für die dadurch entstandenen Kosten und Schäden, insbesondere ist die monatliche Pauschalgebühr ab dem ursprünglich vereinbarten Termin zu zahlen und es fällt eine weitere Liefergebühr für die neue Übergabe an. Es soll hierzu umgehend ein neuer Termin vereinbart werden. Scheitert die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als 21 Tage nach dem eingangs vereinbarten Termin, ist MILES zur fristlosen Kündigung des Abo-Mietvertrags berechtigt.

5.4 Bei Übergabe des Fahrzeugs erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel und die zugehörigen Dokumente (Fahrzeugschein, ggf. Wartungsdokumente). Es wird ein Übergabeprotokoll zum Zustand des Fahrzeugs von MILES erstellt, das vom Kunden bestätigt werden muss und ggf. kommentiert werden kann. Eine Haftung von MILES für bei Übergabe vorhandene Mängel des Fahrzeugs ist vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 11 ausgeschlossen.

5.5 Die Übergabe an den Kunden (ausgenommen Business-Kunden) erfolgt nur gegen Nachweis der Fahrerlaubnis durch Vorlage des originalen Führerscheins und der Identität durch Vorlage des originalen Personalausweises/Reisepasses, ggf. ergänzt um eine Meldebescheinigung.

6. Vertragslaufzeit

6.1 Der Abo-Mietvertrag hat die im Rahmen der Buchung vereinbarte Laufzeit, die weder verkürzt noch verlängert werden kann. Die stillschweigende Verlängerung ist ausgeschlossen, dies gilt insbesondere bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs; § 545 BGB findet keine Anwendung. Die Laufzeit beginnt am Tag der vereinbarten Übergabe. Wird die vereinbarte Übergabe wegen eines vom Kunden nicht zu vertretenden Umstands überschritten, gilt der Tag der tatsächlichen Übergabe als Beginn der Mindestlaufzeit.

6.2 Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, ausgewählte Fahrzeuge in einem sogenannten Flex-Tarif zu buchen. Der Flex-Tarif kann immer zu Beginn eines neuen Mietmonats mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen durch den Kunden gekündigt werden. Die Abrechnung erfolgt immer monatsweise. (Beispielsweise erfolgt die Auslieferung eines Fahrzeugs an einen Abo-Kunden am 13. Januar. MILES würde dann dem Kunden den ersten Mietmonat vom 13. Januar zum 13. Februar in Rechnung stellen. Ein Kunde kann bis zum 13. Januar seinen Flex-Tarif kündigen. Damit würde das Abo nur bis zum 13. Februar laufen. Erfolgt keine Kündigung bis zum 13. Januar läuft das Mietverhältnis ungekündigt fort und kann zum nächsten 13. eines Folgemonats jederzeit gekündigt werden.) Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.

6.3 Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, wird für jeden Tag als Grundbetrag ein Dreißigstel der monatlichen Pauschalgebühr berechnet. Die Pflichten aus dem Abo-Mietvertrag gelten weiter bis zum Tag der tatsächlichen Rückgabe. Zudem werden dem Kunden Mehrkosten, die MILES durch die verspätete Rückgabe entstehen, gesondert berechnet, es sei denn, der Kunde hat die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten. Zudem ist der Kunde bei einer nicht rechtzeitigen Rückgabe zur Entrichtung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet.

6.4 Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. MILES kann insbesondere fristlos kündigen und den Kunden von einer Nutzung des Fahrzeugs ausschließen, wenn 
a) der Kunde mit zwei fälligen Zahlungen oder länger als 21 Tage nach einer Mahnung oder Zahlungserinnerung in Verzug ist,

b) der Kunde bei der Registrierung, Verifizierung, Bestellung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses zu MILES unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb MILES die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist,

c) der Kunde schwerwiegende Verletzungen des Vertragsverhältnisses zu MILES nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt,

d) der Kunde eine Vertragsverletzung begangen hat, die unter diesen AGB mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist.

e) MILES durch den Lieferanten des Fahrzeugs nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird bzw. MILES das Fahrzeug durch den Lieferanten wieder entzogen wird; dies gilt nicht, wenn MILES die ausgebliebene oder nicht rechtzeitige Lieferung zu vertreten oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat;

f) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder von MILES derart verschlechtern oder zu verschlechtern drohen, dass ein Vertragsabschluss nicht erfolgt wäre, dass die weitere Erfüllung der vertraglichen Pflichten unwahrscheinlich erscheint, insbesondere wenn die entsprechende Partei der Erfüllung ihrer Pflichten nicht mehr nachkommen kann, dass in das Vermögen der entsprechenden Partei die Zwangsvollstreckung betrieben wird, dass über das Vermögen der entsprechenden Partei das Insolvenz- oder ein anderes der Schuldenregulierung dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren beantragt oder eröffnet wird oder dass die Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen nicht mehr zumutbar ist;

g) für MILES die Fortsetzung aufgrund von Schäden am Fahrzeug unzumutbar ist; dies gilt insbesondere bei mehr als zwei Beschädigungen durch schuldhaftes Verhalten des Kunden bzw. berechtigten Nutzers und/oder bei kumulierten Schäden von mehr als 20% des Fahrzeuglistenpreises.

6.5 Wurde der Abo-Mietvertrag gemäß Ziffer 6.4 außerordentlich gekündigt, hat MILES insbesondere Anspruch auf sofortige Herausgabe des Fahrzeugs. Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht unverzüglich heraus, so ist MILES berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen.

6.6 Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB für Kunden, die Verbraucher sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Aus Kulanz kann der Kunde eine Buchung bis 48 Stunden nach Eingang der Bestellbestätigung kostenfrei stornieren. Findet die Stornierung später als 48 Stunden nach Eingang der Bestellbestätigung statt, ist MILES berechtigt, die Pauschalgebühr für einen Monat der bestellten Nutzung zzgl. einer Aufwandspauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung zu berechnen.    

7. Behandlung und Nutzung der Fahrzeuge

7.1 Der Kunde hat die Fahrzeuge pfleglich und sorgsam zu behandeln. Im Falle von Unklarheiten zur Benutzung der Fahrzeuge hat der Kunde MILES zu kontaktieren. Der Kunde muss sicherstellen, dass vor Fahrtantritt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gewährleistet ist, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen. Der Kunde verpflichtet sich, die ausreichende Versorgung mit Betriebsstoffen und den Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und ggf. auf eigene Kosten zu korrigieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Fahrzeug alle notwendigen Dokumente und das erforderliche Sicherheitszubehör mitgeführt werden. Die Verantwortung für die witterungsgerechte Ausrüstung des Fahrzeugs liegt beim Kunden.

7.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug nach dem Abstellen gegen Diebstahl gesichert ist (Fenster, Schiebedach, Verdeck und Türen müssen verschlossen sein). Der Kunde muss sicherstellen, dass bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrzeug zu jeder Zeit die jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung des Fahrzeugs unverzüglich zu beenden bzw. beenden zu lassen und MILES zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann. MILES übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Verstoß des Kunden gegen diese Pflichten entstehen. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 12.

7.3 Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu benutzen oder benutzen zu lassen:

a) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere für Rennen oder zur verkehrswidrigen Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit,

b) für Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings sowie Fahrten abseits befestigter Straßen und zum „Driften“ (Betätigen der Handbremse, außer zum Sichern des Fahrzeuges gegen Wegrollen),

c) zur gewerblichen Personenbeförderung und sonstigen gewerblichen Mitnahme von Personen, oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten),

d) zur Weitervermietung oder für Werbemaßnahmen des Kunden,

e) zur Begehung von Straftaten,

f) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, die haushaltsübliche Mengen überschreiten,

g) zum Transport von Gegenständen, die aufgrund Ihrer Form, Größe oder Gewicht die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum des Fahrzeugs beschädigen können, es sei denn, sie sind so verpackt und verstaut, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht,

h) zum Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen,

i) zum Transport von Tieren, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum verstaut ist.

7.4 Außerdem ist es untersagt,

a) das Fahrzeug für Fahrten außerhalb Deutschlands zu nutzen, wobei MILES sich vorbehält, bestimmte Territorien ausdrücklich für Auslandsfahrten freizugeben; die zum gegebenen Zeitpunkt freigegebenen Territorien sind in den FAQ abrufbar,

b) das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol (es gilt eine Promillegrenze von 0,0 ‰), Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, zu führen,

c) Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm zu befördern, wenn keine geeignete und altersgerecht zugelassene Rückhalteeinrichtung (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) für das Kind unter Befolgung aller Herstellerhinweise zur Montage und Demontage verwendet wird,

d) mehr als die gemäß Zulassung erlaubte Anzahl von Mitfahrern zu befördern,

e) im Fahrzeug zu rauchen oder Mitfahrern das Rauchen zu gestatten, hierzu zählen auch E-Zigaretten oder sonstige Liquid- und Tabakverdampfer,

f) Umbauten am Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen, wobei ein eigenverantwortlicher saisonaler Reifenwechsel und die Verwendung von Dachboxen oder Fahrradträgern zulässig sind, solange eine gültige Zulassung vorliegt und eine rückstands- und schadensfreie Entfernung vor der Rückgabe erfolgt. 

7.5 Zuwiderhandlungen gegen die Verbote in Ziffern 7.3 und 7.4 berechtigen MILES zu einer fristlosen Kündigung des Abo-Mietvertrags. Ersatzansprüche des Kunden sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Der Kunde ist bei Zuwiderhandlungen gegen die Verbote in Ziffern 7.3 und 7.4 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet. Bei einem Verstoß gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 12.

7.6 MILES ist jederzeit berechtigt, das Fahrzeug in Abstimmung mit dem Kunden zurückzunehmen und durch ein vergleichbares Fahrzeug zu ersetzen. MILES ist insofern berechtigt, das Fahrzeug nach einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen gegen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug mit vergleichbarer Konfiguration unter Beibehaltung der übrigen Vertragspflichten für den Kunden kostenneutral zu ersetzen. Bei einer Ersetzung des Fahrzeugs werden MILES und der Kunde einen geeigneten Lieferzeitpunkt und -ort vereinbaren, zu dem MILES das alte Fahrzeug abholt und das neue anliefert. Für die Übergabe und die Rücknahme gelten diese AGB.

7.7 Der Kunde ist verpflichtet, Reparaturen, Wartungen/Inspektionen sowie Hauptuntersuchungen auf Kosten von MILES ausschließlich auf Aufforderung von MILES in von MILES genannten Werkstätten durchführen zu lassen. MILES informiert den Kunden nach Möglichkeit 14 Tage vorher über den entsprechenden Termin. Der Kunde ist zur Kooperation bei der Durchführung der Maßnahme verpflichtet. Soweit im Zuge der Maßnahme das Fahrzeug zeitweilig nicht zur Nutzung zur Verfügung steht, ist MILES nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet.

7.8 Der Kunde ist verpflichtet, MILES Beeinträchtigungen an der Fahrtauglichkeit, Betriebssicherheit und Schäden umgehend mitzuteilen, damit MILES erforderliche Maßnahmen einleiten kann. Nur bei dringenden Reparaturen, die technisch zur Aufrechterhaltung der sicheren Fahr- und Betriebstüchtigkeit des Fahrzeugs erforderlich sind, ist der Kunde berechtigt, die notwendigen Arbeiten ohne vorherige Zustimmung von MILES vornehmen zu lassen. In solchen Fällen muss eine umgehende Information an MILES erfolgen, die spätestens drei Tage nach den Arbeiten erfolgt sein muss. Vom Kunden darüber hinaus beauftragte Arbeiten liegen allein in der Verantwortung des Kunden, stellen eine haftungsbegründende Verletzung dieser AGB dar (Schäden können z.B. im Verlust der Herstellergarantie bestehen) und es erfolgt keine Kostenerstattung durch MILES.

7.9 Verursacht der Kunde selbst oder durch berechtigte Nutzer eine Reparatur oder Wartungsmaßnahme durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs oder durch eine bewusst fehlerhafte Meldung einer Störung, wird dem Kunden eine Kostenpauschale gemäß Preis- und Kostenordnung in Rechnung gestellt.

7.10 MILES ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit nach angemessener Abstimmung mit dem Kunden auf seinen Zustand zu untersuchen und/oder vom Kunden eine Meldung zum aktuellen Kilometerstand zu verlangen. Der Kunde ist zur Kooperation mit MILES verpflichtet.

8. Rückgabe des Fahrzeuges

8.1 Zum Ende der Laufzeit des Abo-Mietvertrags vereinbaren MILES und der Kunde Rückgabetermin und -ort, wobei die Rückgabe an einer der von MILES ausgewählten Stationen zur Begutachtung der Fahrzeuge erfolgen soll. Der Kunde ist zur Kooperation bei der Terminfindung verpflichtet. Wird kein Rückgabeort vereinbart, ist das Fahrzeug zum Ende der Laufzeit des Abo-Mietvertrags an der von MILES bestimmten Station zur Begutachtung des Fahrzeugs in der Nähe des Übergabeorts zurückzugeben.      

8.2 Scheitert die termingerechte Rückgabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, haftet der Kunde MILES für die dadurch entstandenen Kosten und Schäden (einschließlich entgangenem Gewinn), insbesondere ist die monatliche Pauschalgebühr gemäß Ziffer 6.3 bis zur Rückgabe weiterhin zu zahlen, wobei der Schaden von MILES darüber hinausgehen kann (Beispiel: Es ist bereits ein Verkauf des Fahrzeugs im Anschluss an den Mietzeitraum mit einem Dritten vereinbart worden). Es soll jedenfalls umgehend ein neuer Termin zur Rückgabe vereinbart werden. MILES ist nach dem Ende der Laufzeit des Abo-Mietvertrags auch berechtigt, das Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen. Die Regelungen in Bezug auf die Pflichten bei der Nutzung des Fahrzeugs gelten auch nach dem Ende der Laufzeit des Abo-Mietvertrags fort.

8.3 Eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs setzt insbesondere Folgendes voraus:

a) Das Fahrzeug befindet sich innen in einem sauberen Zustand. Wird das Fahrzeug in einem grob verschmutzten Zustand zurückgegeben oder befinden sich Abfälle irgendwelcher Art im Fahrzeug, hat der Kunde für die Reinigung eine Kostenpauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung zu tragen.

b) Das Fahrzeug muss mit sämtlichen überlassenen Dokumenten, Tankkarten, Parkkarten und Parkausweisen zurückgegeben werden.

c) Das Fahrzeug muss dem Zustand bei Übergabe durch MILES entsprechen (Bereifung, etc.) und es dürfen keine Ausstattungs- und Zubehörgegenstände des Fahrzeuges fehlen, insbesondere nicht der Fahrzeugschlüssel.

d) Das Fahrzeug muss mindestens zu 50% getankt (ggf. inkl. AdBlue) bzw. mindestens 50% geladen sein. Andernfalls fällt eine Kostenpauschale gemäß Preis- und Kostenordnung an.

8.4 Das Fahrzeug wird am Rückgabeort durch MILES oder einen beauftragten Dritten begutachtet. Eventuelle Schäden oder fehlendes Zubehör werden in einem Protokoll festgehalten, das vom Kunden bestätigt werden muss und ggf. kommentiert werden kann. Erfolgt die Rückgabe gemäß dieser AGB ohne Beteiligung des Kunden, kann das Protokoll ohne dessen Mitwirkung erstellt werden. Wenn das Fahrzeug gemäß der Begutachtung nicht im ordnungsgemäßen Zustand für die Rückgabe ist, ist der Kunde zum Ausgleich des entstandenen Schadens verpflichtet, es sei denn, er hat diesen Schaden nicht zu vertreten.

8.5 Kommt es zu keiner Einigung zwischen MILES und dem Kunden über den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges bei der Rückgabe einschließlich etwaiger vorhandener Schäden, Mängel und deren Bewertung, beauftragt MILES ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit der Feststellung des Fahrzeugzustandes und des etwaigen Minderwertes. Das Sachverständigengutachten ist als Schiedsgutachten für beide Vertragsparteien verbindlich. Die Kosten dieses Sachverständigengutachtens tragen die Parteien im Verhältnis ihres Obsiegens/Unterliegens. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. 

8.6 Sofern der Kunde die Gegenstände gemäß Ziffer 8.3 Buchstabe b) und/oder c) nicht bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurückgegeben hat, hat er dies unverzüglich nachzuholen und es fällt eine Kostenpauschale gemäß Preis- und Kostenordnung an.

8.7 Im Fahrzeug gespeicherte Daten im Zusammenhang mit Navigationssystemen, Radioeinstellungen, gekoppelten Geräten und andere potentiell personenbezogene Daten muss der Kunde vor der Rückgabe löschen. Passwörter sind zurückzusetzen bzw. MILES im Zuge der Rückgabe mitzuteilen. Der Kunde ist zur Kooperation bei der Herstellung eines nutzerneutralen Zustands des Fahrzeugs verpflichtet und haftet für Aufwände, die MILES durch mangelnde Kooperation entstehen.

9. Pflichten bei Unfällen, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstigem Untergang des Fahrzeugs

9.1 Unfälle, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und/oder ein sonstiger Untergang des Fahrzeuges sind MILES unverzüglich und unmittelbar telefonisch anzuzeigen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Zu diesem Zweck hat der Kunde jeden während seiner Miete entstehenden Schaden unverzüglich der Polizei zu melden. Dies gilt auch bei Unfällen mit Pollern, Zäunen oder auch sonstigen Absperrungen oder sonstigen Markierungen und Begrenzungen. Soweit die Polizei eine polizeiliche Aufnahme ablehnt, hat der Kunde dies MILES unverzüglich mitzuteilen und das weitere Vorgehen mit dem Service-Team abzustimmen. Bei Unfällen mit verletzten Personen ist unverzüglich die Feuerwehr zu informieren.

9.3 Der Kunde bzw. der berechtigte Nutzer des Fahrzeugs darf sich erst vom Unfallort entfernen, wenn die Maßnahmen zur Schadensminderung und Beweissicherung sowie die Meldung bei der Polizei und ggf. die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen sind. Diese Pflichten entfallen, wenn die Entfernung vom Unfallort aufgrund unfallbedingter Verletzungen eines Unfallbeteiligten berechtigt oder entschuldigt ist. Die weitere Nutzung des Fahrzeugs darf nur erfolgen, wenn der Kunde (i) von MILES die Erlaubnis erhalten hat, die Nutzung fortzusetzen und (ii) sichergestellt hat, dass das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist. 

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, MILES jeweils wahrheitsgemäß das ausgefüllte Schadensformular und einen schriftlichen Unfallbericht innerhalb der hierfür von MILES gesetzten Frist, spätestens jedoch nach drei Kalendertagen, weiterzuleiten und MILES das polizeiliche Aktenzeichen zu nennen (soweit ein solches vergeben wurde). Der Kunde ist bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht zur Entrichtung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet. Sollten MILES durch eine fehlerhafte Schilderung des Unfallherganges durch den Kunden Kosten entstehen (z.B. Kosten für einen Sachverständigen), ist MILES berechtigt, diese Kosten in voller Höhe an den Kunden weiterzugeben. Geht innerhalb dieser Frist keine Schadensmeldung bei MILES ein und kann deshalb der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet und ggf. reguliert werden, behält sich MILES vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen, in Rechnung zu stellen. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 12.

9.5 Sämtliche Weisungen von MILES sind zu beachten. Dem Kunden bzw. dem berechtigten Nutzer des Fahrzeugs ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen vorzunehmen, soweit solche Handlungen die Interessen von MILES berühren und insbesondere die Regulierung etwaiger Haftungsansprüche zulasten von MILES beeinträchtigen können (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder MILES noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

9.6 Erlangen Dritte Zugang zu einem Fahrzeug von MILES, ist der Kunde zur unverzüglichen Information an MILES verpflichtet. Der Kunde hat dann substantiiert zum Vorfall vorzutragen, ein Nachweis über die Erstattung einer polizeilichen Anzeige ist hierfür nicht ausreichend. Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere, wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht wurde. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 12.

9.7 Der Abo-Mietvertrag wird auch im Falle eines Unfalls erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe im Sinne der Ziffer 8 beendet. Falls das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrstüchtig sein sollte, ist MILES berechtigt, das Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde hat bei Unfällen, für die ihn ein Verschulden trifft, für alle Kosten aufzukommen, die bei der Rückführung des Fahrzeugs zu MILES entstehen. Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug noch fahrtüchtig ist oder nicht, trifft MILES. Ausschließlich MILES ist für die Auswahl der Werkstatt für die Reparatur im Fall von Schäden zuständig. Der Kunde ist zur Kooperation bei der Durchführung der Reparatur verpflichtet. Soweit im Zuge der Reparatur das Fahrzeug zeitweilig nicht zur Nutzung zur Verfügung steht, ist MILES nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet.

9.8 Entschädigungsleistungen in Zusammenhang mit Schäden an Fahrzeugen stehen allein MILES zu. Dem Kunden ist es untersagt, Geld oder andere Güter als Entschädigungsleistungen in Bezug auf Fahrzeugschäden zu empfangen. Sofern der Kunde derartige Leistungen von Seiten Dritter erhalten hat, muss er diese unaufgefordert an MILES weiterleiten.

10. Vertragsstrafe und Kostenpauschalen

10.1 Soweit der Kunde gemäß diesen AGB bzw. der gültigen Preis- und Kostenordnung zur Zahlung einer Vertragsstrafe oder Kostenpauschale verpflichtet ist, bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch MILES davon unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe bzw. Kostenpauschale wird auf den entsprechenden Schadensersatzanspruch von MILES angerechnet.

10.2 Kostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass er für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind als die Kostenpauschale. MILES ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, der über die Kostenpauschale hinausgeht.

11. Haftung von MILES

11.1 MILES haftet dem Kunden gegenüber nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet MILES dem Kunden gegenüber bei der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die MILES die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags mit dem Kunden überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MILES. Die verschuldensunabhängige Haftung von MILES für anfängliche Sachmängel am Fahrzeug wird ausgeschlossen. MILES haftet nicht für Schäden, die durch die eigenverantwortliche Nutzung von saisonaler Bereifung oder von Dachboxen und Fahrradträgern entstehen.

11.2 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.3 Die Beschränkung der Haftung gilt auch in Bezug auf den Umgang mit Fundsachen.

12. Haftung des Kunden und Versicherungsschutz

12.1 Für die anzumietenden Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Für die Haftpflichtversicherung gelten, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, AKB 2015 („AKB“). Verletzt der Kunde (oder ein berechtigter Nutzer) eine Verpflichtung der AKB und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt der Versicherungsschutz.

12.2 Von der Haftpflichtversicherung sind insbesondere solche Schäden nicht erfasst, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs, durch falsche Bedienung des Fahrzeugs etwa durch Schaltfehler, das Ignorieren von Warnleuchten, Falschbetankung oder nicht sachgerecht verstautes Ladegut entstanden sind.

12.3 Bei Beschädigung oder Verlust des vom Kunden (oder von einem berechtigten Nutzer) genutzten Fahrzeuges, seines Zubehörs oder einzelner Fahrzeugteile sowie bei Vertragsverletzungen haftet der Kunde (und ggf. der berechtigte Nutzer) nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen AGB abweichend geregelt. Die Haftung des Kunden (und ggf. des berechtigten Nutzers) erstreckt sich auch auf Schadennebenkosten wie bspw. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Höherstufung etwaiger Versicherungsprämien, Mietausfall und vorzeitige Beendigung von Leasing- oder Finanzierungsverträgen. Im Fall einer Haftung des Kunden (und ggf. eines berechtigten Nutzers) ist der Kunde verpflichtet, MILES von Forderungen Dritter freizustellen.

12.4 Wird das Fahrzeug während der Nutzung beschädigt oder verursacht der Kunde (oder ein berechtigter Nutzer) einen Schaden am Fahrzeug, ist die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall dem Leitbild der Kaskoversicherung entsprechend beschränkt auf eine Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung.

12.5 Die Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 12.4 findet keine Anwendung, wenn der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Hat der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist MILES berechtigt, seine Leistung zur Beschränkung der Haftung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen, es besteht dann ggf. keine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung.

12.6 Die Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 12.4 findet auch keine Anwendung, wenn der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) Regelungen dieser AGB vorsätzlich missachtet hat, insbesondere die Pflichten und Verbote in Ziffer 2.10 (für andere als Business-Kunden) bzw. Ziffer 3.4 und 3.5 (für Business-Kunden), Ziffern 7.1 bis einschließlich 7.4 sowie Ziffer 9.1 bis einschließlich 9.6. Hat der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) die jeweilige Regelung grob fahrlässig missachtet, ist MILES berechtigt, seine Leistung zur Beschränkung der Haftung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen, es besteht dann ggf. keine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Kunde. MILES bleibt zur Leistung verpflichtet, soweit die Missachtung der jeweiligen Regelung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadens noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von MILES oder des Versicherers ursächlich ist, es sei denn, der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) hat die Regelung arglistig missachtet. 

12.7 Vorsätzlich falsche oder unwahre Angaben bzw. unvollständige oder verspätete Auskünfte können gemäß Ziffer 12.6 dazu führen, dass eine Haftungsbeschränkung auf eine Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung nicht eingreift bzw. bei grob fahrlässig falschen oder unwahren Angaben bzw. unvollständigen oder verspäteten Auskünften MILES berechtigt ist, seine Leistung zur Beschränkung der Haftung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen, es besteht dann ggf. keine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung. 

12.8 Der Kunde haftet vollumfänglich für von ihm (oder ggf. vom berechtigten Nutzer) begangene Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeuges. Der Kunde verpflichtet sich, MILES von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich der vorgenannten Verstöße gegenüber MILES erheben. MILES ist nicht verpflichtet, Einsprüche des Kunden im Ordnungswidrigkeitsverfahren an die Behörden weiterzuleiten oder sonstige Recherche zu betreiben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der MILES für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an MILES richten, erhält MILES pro Fall eine Aufwandspauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung. Der Kunde sorgt bei Benutzung mautpflichtiger Straßen für die Entrichtung der anfallenden Mautgebühr. Der Kunde stellt MILES von sämtlichen Mautgebühren frei.

12.9 Soweit MILES Zahlungen von Versicherungen oder Dritten im Hinblick auf einen Schadensfall erhält, werden diese Zahlungen auf die Schadensersatzverpflichtungen des Kunden angerechnet.

12.10 Solange das Fahrzeug aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zur Nutzung zur Verfügung steht, ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der vollen Pauschalgebühr verpflichtet.

13. Entgelte, Zahlungsbedingungen

13.1 MILES stellt dem Kunden die Mietgebühr gemäß der Bestellbestätigung und ggf. weitere Kosten und Vertragsstrafen gemäß der Preis- und Kostenordnung in Rechnung.

13.2 Das Entgelt ist sofort und ohne Abzug für den jeweiligen Monat des Abo-Mietvertrags im Voraus fällig. Zusätzliche Gebühren nach der Preis- und Kostenordnung (Vertragsstrafen, Kostenerstattungen, etc.) werden jeweils direkt nach Entstehen der Gebühren mit einer entsprechenden Abrechnung geltend gemacht. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Für Business-Kunden gilt vorrangig Ziffer 3.7. Die elektronischen Rechnungen berechtigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug.

13.3 Zahlungen erfolgen über das vom Kunden gewählte und von MILES akzeptierte Zahlungsmittel. Für Business-Kunden gilt vorrangig Ziffer 3.7, im Übrigen gelten die folgenden Regelungen:

a) MILES behält sich das Recht vor, vom Kunden angegebene Zahlungsmittel abzulehnen und unter mehreren angegebenen Zahlungsmitteln das vom Kunden als Standardzahlungsmittel ausgewählte Zahlungsmittel abzuändern. MILES ist berechtigt, Dienstleister zur Abwicklung der Zahlung einzusetzen.

b) Mit der Auswahl des Zahlungsmittels ermächtigt der Kunde MILES, das jeweilige Zahlungsmittel mit allen Vergütungen, Gebühren, Kostenpauschalen und Vertragsstrafen sowie allen weiteren Kosten zu belasten, die unter einem Abo-Mietvertrag zahlbar sind. 

c) Die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren setzt ein in der EU geführtes Girokonto voraus. Der Kunde ermächtigt MILES in diesem Fall widerruflich, die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte per Lastschrift zu Lasten des angegebenen Girokontos einzuziehen. Mit der Angabe des Girokontos bestätigt der Kunde, dass er zum Bankeinzug über dieses Girokonto berechtigt ist. Auf Verlangen ist MILES der Nachweis der Kontoberechtigung zu erbringen. Bei Bezahlung per SEPA-Lastschriftverfahren hat der Kunde für eine ausreichende Deckung auf seinem Girokonto zu sorgen.

d) Bei nicht ausgeführter bzw. nicht rechtzeitiger Zahlung wird zusätzlich eine Kostenpauschale gemäß Preis- und Kostenordnung erhoben. Wird ein eingezogener Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu tragen. Diese Kosten werden auf die Gebühr gemäß Preis- und Kostenordnung angerechnet. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften wird der Kunde gebeten, im Falle einer Reklamation der Lastschrift nicht zu widersprechen, sondern zunächst eine Klärung mit MILES zu suchen. Im Falle einer berechtigten Reklamation wird die eingezogene Zahlung an den Kunden erstattet oder eine Gutschrift erteilt.

e) Der Kunde ermächtigt MILES zur Durchführung von Bonitätsprüfungen und Schufa-Abfragen sowie zur Durchführung von Prüfungen zur Betrugsprävention, dies gilt auch während der Laufzeit eines Abo-Mietvertrages. 

f) Gibt der Kunde Zahlungsmittel an, die ihm nicht gehören oder für die ihm keine klare Erlaubnis vorliegt, so behält sich MILES vor, den Vorgang an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten und Anzeige zu erstatten. MILES ist berechtigt, Nachweise und Dokumente zur Berechtigung in Bezug auf das vom Kunden angegebene Zahlungsmittel zu verlangen.

13.4 Im Hinblick auf Ansprüche, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber MILES nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MILES auf Dritte übertragen.

13.5 MILES ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Kunden jederzeit an Dritte abzutreten. Über eine Abtretung wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung verständigt. In diesem Fall kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten.

14. Nutzung von Kundendaten

14.1 MILES ist berechtigt, die für das Benutzerkonto angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden sowie die Nutzungs- und Fahrzeugdaten des Kunden (einschließlich Daten zur Lokalisierung des angemieteten Fahrzeugs) zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des Vertrags oder zur Wahrung der Rechte von MILES, insbesondere zum Nachweis und zur Verfolgung von Vertragsverletzungen und/oder Straftaten sowie zur Verbesserung des Angebots von MILES durch eine Auswertung erforderlich ist. Die Fahrzeuge können dabei über Funktionalitäten verfügen, die MILES die Verarbeitung von Standortdaten sowie von Angaben über den Fahrzeugzustand (Verriegelung, Geschwindigkeit, Sensordaten) ermöglichen.

14.2 Nutzt der Kunde Leistungen, die von einer anderen Gesellschaft als MILES erbracht werden, übermittelt MILES für die Durchführung und Abrechnung dieser Leistungen die erforderlichen Kundendaten an die durchführende Gesellschaft. MILES behält sich vor, im Rahmen der datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestände personenbezogene Daten des Kunden an Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben.

15. Änderungen der AGB

15.1 MILES behält sich das Recht vor, diese AGB und die Preis- und Kostenordnung mit Wirkung für künftige Mieten jederzeit zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

15.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise einen Monat vorab bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Kunde weder schriftlich noch per E-Mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Bekanntgabe von Änderungen durch MILES besonders hingewiesen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an MILES abgesendet werden.

16. Allgemeine Bestimmungen und Gerichtsstand

16.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen MILES und dem Kunden unterliegt dem deutschen Recht. Wenn der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in diesen AGB getroffenen Rechtswahl unberührt.

16.2 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kunden, die keine Verbraucher sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss einen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

16.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags in seinen übrigen Bestimmungen.

16.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter dem Link https://webgate.ec.europa.eu/odr/ bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

16.5 Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine anderssprachige Version dieser AGB verfügbar sein, hat die deutsche Fassung Vorrang.