So funktioniert die Rückgabe deines MILES-Autoabos
Du möchtest dein MILES Auto zum Ablauf deines Abos zurückgeben?
Wie das funktioniert, erklären wir dir im Folgenden.
Auf einen Blick: Wie funktioniert die Rückgabe?
- Wir vereinbaren einen Rückgabetermin.
- Du fährst mit dem Auto zu einer TÜV Süd Prüfstelle.
- Ein unabhängiger Gutachter prüft das Auto auf Schäden.
- Wir schicken dir einen Abschlussbericht.

Schritt 1: Vereinbarung eines Rückgabetermins
Etwa 4 Wochen vor Ablauf des Auto-Abos setzen wir uns mit dir in Verbindung, um zu erfahren, ob du den Vertrag verlängern oder das Fahrzeug zurückgeben möchtest. Wenn du dich für die Rückgabe des Fahrzeugs entscheidest, helfen wir dir bei der Abwicklung.
Schritt 2: Fahre das Auto zur TÜV Süd Prüfstelle
Die Rückgabe findet in einer der bundesweiten 100 TÜV Süd Prüfstellen statt, damit eine unabhängige und neutrale Stelle das Fahrzeug begutachten kann. Wir schlagen dir die nächstgelegene TÜV Süd Prüfstelle vor, du kannst aber natürlich auch eine andere auswählen. Teile uns deinen Wunschtermin mit - wir vereinbaren diesen dann für dich.
Schritt 3: Der Termin beim TÜV Süd
Bitte fahre mit deinem Abo-Auto pünktlich zum Termin zur TÜV Süd Prüfstelle. Ein unabhängiger Gutachter wird dann ein Gutachten über das Fahrzeug erstellen, was etwa 30-45 Minuten dauern sollte. Deine Anwesenheit während der Prüfung ist gewünscht, aber nicht verpflichtend. Gemeinsam mit dir wird der Gutachter dann das Fahrzeug auf Schäden und Gebrauchsspuren prüfen. Dabei wird festgelegt, ob Reparaturen erforderlich sind. Du kannst das Auto an der TÜV-Station stehen lassen und auf unseren Abschlussbericht warten. Bitte setze alle PINS zurück auf Werkzustand.
Schritt 4: Der Abschlussbericht
Auf Grundlage des TÜV-Gutachtens werden wir dir einige Tage später den Abschlussbericht zukommen lassen. Wenn Schäden festgestellt wurden, die über die normale Nutzung hinausgehen, werden wir jeden Schaden mit der Höhe der Selbstbeteiligung deines Fahrzeugs in unserer Abschlussrechnung verrechnen. Bitte beachte, dass die Selbstbeteiligung nur bei gemeldeten Schäden oder Unfällen und pro Unfall greift.
Gegebenenfalls stellen wir dir zusätzliche Kilometer in Rechnung, wenn du mehr Kilometer gefahren bist, als in deinem Abo enthalten waren.
Bitte beachte:
⚠️ Die Fahrtkosten für die Rückfahrt von der Rückgabestation werden von uns nicht übernommen.
⚠️ Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe den gleichen Tank- bzw. Ladestand haben wie bei der Übergabe und innen wie außen vollständig gereinigt sein.
⚠️ Bitte melde Unfallschäden immer direkt, damit wir die Kosten auf den Selbstbehalt reduzieren können. Wird ein Schaden nicht gemeldet, sind wir gezwungen, dir den vollen Betrag in Rechnung zu stellen.
Wie bereite ich mein Auto für die Rückgabe vor?
Hier ist eine Checkliste, um dein MILES für die Rückgabe vorzubereiten:
✓ Das Auto ist innen und außen vollständig gereinigt.
✓ Alle persönlichen Gegenstände, Aufkleber oder Klebefolien wurden entfernt.
✓ Alle Ausrüstungsgegenstände sind im Auto vorhanden (insbesondere Sicherheitsweste, Verbandskasten und Warndreieck)
✓ Original-Reifen sind aufgezogen
✓ Serviceheft ist im Fahrzeug vorhanden
✓ Alle Fahrzeugschlüssel sind vorhanden
✓ Fahrzeugschein ist vorhanden
✓ Alle Vorschäden sind gemeldet
✓ Der Kraftstoff- oder Ladestand ist auf dem gleichen Level wie bei der Übernahme des Fahrzeugs.
✓ Alle Betriebsflüssigkeiten (inkl. AdBlue) sind aufgefüllt
Was sind normale Gebrauchsspuren?
Erlaubt ✅
• Fehlfunktionen an Displays, Anzeigen und TouchscreenDisplays wie z. B. Tacho defekt
Nicht erlaubt ❌
• Optische Beschädigungen durch äußere Einwirkung an Kombiinstrumenten und Displays wie z. B. Deutliche Kratzer, Bruchschäden
Erlaubt ✅
• Geringe Kontaktspuren an den Reifenflanken ohne Beschädigung des Reifenmaterials
• Der Reifentyp und das Reifenfabrikat müssen achsweise übereinstimmen und vom Fahrzeughersteller für das Fahrzeug zugelassen sein
• Sägezähne
• Mindestprofiltiefe bei Allwetterreifen: ≥ 4 mm
• Die Profiltiefe wird zwischen den Hauptprofilrillen im Profilumlauf gemessen
Nicht erlaubt ❌
• Beschädigungen der Reifen, z. B. Ausbrüche oder Einschnitte
• Jegliche Abweichungen von der Fahrzeugherstellervorgabe
• Mischbereifung aus Sommer/Winterreifen oder runderneuerte Reifen, die nicht zum Lieferumfang gehörten, d.h alle Reifen müssen Allwetterreifen und vom selben Hersteller sein
• Reifen mit Dimensionen und/oder Geschwindigkeitskennbuchstaben und/ oder Traglastkennziffern, die nicht für das Fahrzeug zugelassen sind
• Einseitig abgefahrene Bereifung bzw. ungleichmäßiger Profilverschleiß (hat ggf. eine Achsvermessung zur Folge, deren Kosten mitkalkuliert werden müssen)
• Profiltiefe unter 4 mm bei Allwetterreifen (gemessen zwischen den Hauptprofilrillen im Profilumlauf)
Erlaubt ✅
• Leichte Kratzer, die nicht bis auf die Grundierung hindurchgehen; bei Zwei Schichtlackierung ohne Beschädigung des Basislacks
• Lackabschürfungen ≤ 20 mm an Türkanten
• Laufleistungsbedingte Steinschlagschäden bis zu einer maximalen Größe der einzelnen Einschläge von 2 mm im Durchmesser
• Streusalzeinwirkungen an Radausschnitten, Teerspritzer und durch den funktionsgerechten Gebrauch von Waschanlagen entstehende Lackmerkmale
• Leichte Kratzer und Lackspuren an der Dachreling im Bereich der Fix- und Haltepunkte durch Auf und Abbau von Dachgepäckträgern (z. B. für Fahrräder)
Nicht erlaubt ❌
• Lackschäden, bei denen durch Korrosionsschäden eine Ausbesserung nicht mehr möglich ist.
• Vorausgegangene unfachmännische Reparaturlackierungen (z. B. auffällige Farbunterschiede)
• Kleine Steinschläge in großer Dichte (Ausnahme Frontverkleidung), mehr als fünf Stück pro 10 × 10 cm
• Lackbeschädigungen und Kratzer an der Dachreling von mehr als 50 mm im gesamten Bereich
• Lackbeschädigungen, die bis auf die Grundierung/den Basislack bzw. das Blech durchgegangen sind und Lackierungen unterschiedlicher Stufen erfordern
• Angegriffene Lackoberflächen durch Industrie-/Chemieniederschlag oder andere Formen der Oberflächenbeschädigung, wie z. B. Vogelkotanätzungen
• Durch Beschriftungsfolien und Aufkleber entstandene Lackschäden oder Farbunterschiede bzw. Lackablösung durch Folienentfernung
Erlaubt ✅
• Geringfügige Beschädigungen der Kunststoffverkleidungen
• Leichte Abnutzungen
• Leichte Verschmutzungen, die durch normale Reinigung zu entfernen sind
Nicht erlaubt ❌
• Beschädigungen durch äußere Einwirkung an Kombiinstrumenten und Displays wie z. B. Kratzer, Bruchschäden.
• Verkleidungsteile, die stark zerkratzt sind, Brüche oder Verformungen aufweisen
• Starke Verschmutzungen, die eine professionelle Aufbereitung erfordern
• Starke Geruchbelastung wie beispielsweise Rauch- oder Nikotin etc.
Erlaubt ✅
• Normale, laufleistungsbedingte Verschmutzungen/Gebrauchsspuren
Nicht erlaubt ❌
• Abdeckungen (z.B. Motor- oder Batterieabdeckung) fehlen oder sind beschädigt
Erlaubt ✅
• Leichte Dellen und Beulen < 1 mm Eindringtiefe sowie < 20 mm Durchmesser (bis maximal zwei Dellen oder Beulen pro Bauteil)
• Es dürfen im Rahmen der üblichen Nutzung entstandene leichte Dellen und Beulen, die keine Lackinstandsetzung erfordern, vorliegen
Nicht erlaubt ❌
• Beulen und Dellen > 1 mm Eindringtiefe sowie > 20 mm
• Mehr als zwei Dellen an einem Karosserieteil
• Vorausgegangene unfachmännische, nicht nach Herstellervorgaben durch geführte Instandsetzungen unter Zuhilfenahme von Spachtel bzw. Schwemmmaterial oder durch den Austausch von Karosserieteilen, bei denen keine für das Modell zulässigen Ersatzteile verwendet wurden
• Nicht oder nicht fachmännisch beseitigte Alt- und Unfallschäden jeglicher Art
• Sonstige Deformationen und Beschädigungen
• Nicht rückstandsfrei entfernte Beklebungen
Erlaubt ✅
• Leichte Kratzer
• Beleuchtung ohne Funktion z. B. Standlicht, Bremsleuchten
Nicht erlaubt ❌
• Beschädigungen durch äußere Einwirkung an Scheinwerfern und Rückleuchten wie z. B. Bruchschäden.
• Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen
Erlaubt ✅
• Inspektion / Öl-Service im Rückgabemonat nicht fällig und Inspektion erst nach Kilometerintervall > 1.000 km fällig
• HU/AU-Abnahmen, die am Rückgabetermin noch nicht fällig sind
• Ölstand zwischen Minimum und Maximum
Nicht erlaubt ❌
• Inspektion im Rückgabemonat fällig oder Inspektion nach Kilometerintervall < 1.000 km fällig
• Fehlermeldungen der Bordelektronik
• Überschreitung der Fälligkeit von HU/AU zum Rückgabetermin
• Ölstand unter Minimum
Erlaubt ✅
• Leichte oberflächliche Kratzer auf der Frontscheibe, die die Fahrersicht nicht behindern, sowie Steinschläge ohne Rissbildung Steinschläge bis 2 mm, die sich im Sichtfeld des Fahrers befinden
• Leichte Kratzer an Seiten- und Heckscheibe
• Sonstige Schäden, die nicht die Betriebs- oder Verkehrssicherheit beeinflussen
Nicht erlaubt ❌
• Schäden an der Frontscheibe (z. B. Risse, Sprünge, Steinschläge mit Rissbildung)
• Steinschläge > 2 mm, die sich im Sichtfeld des Fahrers befinden
• Deutliche Kratzer oder Steinschläge an Seiten- und Heckscheibe
• Fehlende Anbauteile (z.B Wischerarm, Scheibenwischer)
• Glasbruch von Spiegeln
• Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen
Erlaubt ✅
• Leichte Verschmutzungen und kratzer, leichte Materialabtragung an der Felge < 1 cm
Nicht erlaubt ❌
• Beschädigungen von Felgen und Radkappen, z. B. durch Bordsteinkontakte
• Brüche und/oder Risse an Felgen, fehlende oder nicht originale Felgen
• Verformungen am Felgenhorn
Erlaubt ✅
• Leichte Kratzer und/oder Abschürfungen (z. B. Rückwand von umklappbaren Rücksitzen)
• Verschleißbedingter Abrieb an Polster und Verkleidung
• Leichte Verschmutzungen, die durch normale Reinigung zu entfernen sind
Nicht erlaubt ❌
• Starke Verschmutzungen, die eine professionelle Aufbereitung erfordern
• Fehlende Kofferraumverkleidungen
• Beschädigungen an Funktions- und Anbauteilen, die die Funktionsfähigkeit einschränken
Erlaubt ✅
• Leichter Gummiabrieb auf oder an Stoßfängern, der keine sichtbaren und bleibenden Verformungen zur Folge hat
• Leichter Materialantrag (z. B. Lack eines anderen Fahrzeuges), der durch Polierarbeiten beseitigt werden kann
Nicht erlaubt ❌
• Schäden, die ein Ersetzen, eine Instandsetzung oder ein Lackieren erfordern wie z. B. Risse, Schrammen, Lackabplatzungen, Druckstellen, Stauchungen und Deformationen sowie nicht sach- und fachgerechte Instandsetzungen
• Fehlende Anbauteile